Abschaffung Registrierkassen-Regelung!

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Abschaffung Registrierkassen-Regelung!

In der Reihe STIMMEN DES MITTELSTANDS zur kommenden Nationalrats-Wahl:
Ein Beitrag von Robert Baumert

Zur Frage: „Was sollte die Politik bzw. die zukünftige Regierung tun, damit der Mittelstand die notwendigen besseren Rahmenbedingungen bekommt? 

  1. Vereinfachung und Rechtssicherheit bei den steuerrechtlichen Rahmenbedingungen: Während meiner 20-jährigen Berufslaufbahn zähle ich über 400 Änderungen bei den wichtigsten Bundessteuergesetzen. Im Durchschnitt bedeutet das jede zweite Woche eine Gesetzesänderung. Der Wirtschaftsstandort kann für Mittelstandsbetriebe nur dann attraktiv sein, wenn man sich auf steuerrechtliche Rahmenbedingungen langfristig verlassen kann
  2. Schaffung von funktionierenden Investitionsanreizen: Aus unserem täglichen Kontakt mit Mittelstandsbetrieben wissen wir, dass steuerliche Anreize oder Förderungen ein wichtiges Kriterium für Investitionen sind. Die Schaffung der KMU-Investitionszuwachsprämie ab dem Jahr 2017 ist somit eine gute Idee, die in ihrer Umsetzung jedoch kläglich gescheitert ist. Die Veröffentlichung der entsprechenden Richtlinie zur Geltendmachung der KMU-Investitionszuwachsprämie erfolgte am 21.03.2017; exakt 20 Tage danach waren die Mittel der KMU-Investitionszuwachsprämie ausgeschöpft. Solche Formen des Investitionsanreizes gefährden das Vertrauen in die Gesetzgebung. Ein echtes Bekenntnis zu Investitionsanreizen wäre es, jedem Unternehmer ganzjährig entsprechende Fördermöglichkeiten verfügbar zu machen.
  3. Abschaffung der bisherigen Registrierkassenregelung: Die Registrierkassenregelung als Gegenfinanzierung zur letzten Steuerreform hat ihre vom Fiskus erhoffte Wirkung verfehlt. Für Mittelstandsbetriebe verursacht sie jedoch oftmals massiven Mehraufwand, ohne dass auf die verschiedenen Bedürfnisse und (steuerlichen) Risikoprofile unterschiedlicher Branchen eingegangen wird. Die Anhebung der Umsatzgrenzen bzw. die Einschränkung der Registrierkassenpflicht auf (steuerliche) Risikobranchen wären wichtige Schritte zur Entlastung des Mittelstands.
  4. Entwicklung einer europäischen Steuerpolitik und Vermeidung von Steuerdumping: Steuerdumping innerhalb der Europäischen Union führt insbesondere im Zeitalter der Digitalwirtschaft dazu, dass Konzerne steuerliche Wettbewerbsvorteile gegenüber Mittelstandsbetrieben haben. Diese Ungleichbehandlung sollte sowohl auf europäischer Ebene als auch durch bessere nationale Rechtsdurchsetzung bekämpft werden. Ertragsteuern stellen einen Kostenblock für Betriebe dar und dürfen den österreichischen Mittelstand nicht benachteiligen.


Zur Frage „Was kann der einzelne Unternehmer/ die einzelne Unternehmerin tun, um sich mit seinem/ihrem Betrieb besser durchzusetzen?“

  • Die Potentiale des eigenen Teams fördern: In einer wissensbasierten Wirtschaft steckt das größte unternehmerische Potential in den Köpfen der eigenen Mitarbeiter. Dieses zu entdecken, fördern und effizient zu nutzen ist die spannende Herausforderung an uns Unternehmer.
  • Partnerschaften und Netzwerke pflegen: Sie erlauben die Spezialisierung auf eigene Kernkompetenzen.
  • Niemals aufhören Visionen zu entwickeln: Vision – Strategie – Ziele – Maßnahmen: „Wer nicht weiß wo er hin will, darf sich nicht wundern wenn er woanders ankommt.“ (Mark Twain)
  • Durchhalten: Vorteil des unternehmerischen Handelns im eigentümergeführten Betrieb ist damit über das System kurzer Funktionsperioden eines Managements erhaben. Studien haben bewiesen, dass Betriebe, die länger als 20 Jahre am Markt sind, nur noch eine geringe Ausfallswahrscheinlichkeit haben.

Mag. Robert Baumert
Schabetsberger & Partner Steuerberatung und Unternehmensberatung GmbH
A-1010 Wien, Fischerstiege 9
Tel: +43 1 513 56 50 office@schabetsberger.at
www.schabetsberger.at

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