Georg Zangers Erfolgsgeheimnisse

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Georg Zangers Erfolgsgeheimnisse

Er zählt zu den prominentesten und kreativsten Wirtschaftsanwälten und Strafverteidigern der Republik. Ein brillanter Kopf, der keinen kühl lässt, vor allem nicht die Gegenspieler seiner Mandanten. Ein professioneller mittelständischer Unternehmer, weil er sich auch um seinen Auftritt, seine Marke, sein Team sehr bemüht. Er ist auch Präsident der Austrian Chinese Business Association (ACBA). Prof. Dr. Georg Zanger, M.B.L-HSG, Chef der Kanzlei ZANGER BEWEGT gibt mir im 86. Interview der großen Lobby der Mitte-Serie “Erfolgs-Geheimnisse“ seine Antworten in ausführlicher und sehr leidenschaftlicher Weise. (Fotocredit Gabriela Brandenstein):

„Nicht verleiten lassen, geistig sesshaft zu werden.“
„Wenn man sich für Mandanten bedingungslos einsetzt, geht man immer an die Grenze und nimmt volles Risiko in Kauf. 

1. Was ist das Fundament Ihres Erfolges, mit welcher Idee hat der Aufschwung Ihrer Kanzlei begonnen?

Ich bin sehr neugierig, suche nach originellen Lösungen und hatte auch manchmal Glück. Z.B. gleich am Anfang meiner Karriere als selbständiger Rechtsanwalt im Jahr 1975. Der Masseverwalter im Konkurs der Allgemeinen Wirtschaftsbank bat mich, die Eintreibung noch aushaftender Autokreditforderungen für ihn zu übernehmen. Um die etwa 2000 „lebenden“ Akten zu stapeln, musste ich zunächst rasch ein Metallgestell besorgen. Durch Inanspruchnahme der Autohändler, die die Autokäufer an die Bank vermittelt hatten, konnte ich in kurzer Zeit mehr Geld für die „tote“ AWB eindringlich machen, als dies davor in der „lebenden“ Bank durch Jahre hindurch der Fall war. Ich wurde erstmals medial bekannt.

In der Folge hatte ich für eine Vielzahl von in der Öffentlichkeit stehenden Personen Ansprüche gegen Medienunternehmen durchgesetzt. Am spektakulärsten waren die weltweit längsten Entgegnungen, die ich in der Krone durchsetze. Sie waren so umfangreich, dass man von „Gegendarstellungs-Sondernummern“ sprechen konnte. Eine betraf Jack Unterweger, die andere die Lainzer Schwester Wagner, der grundlos unterstellt wurde, eine Geheim-Prostituierte zu sein. Dass sie überdies als „Schweinchen, das alles macht“ bezeichnet wurde, brachte Dichand noch viel Ärger. Er klagte nämlich den Karikaturisten Sokol, der im „Trend“ die damalige Medienlandschaft und unter anderem Dichand mit einem Schweinskopf und der Überschrift „Schwein, mache Alles“ abbildete. Als Dichand wegen Ehrenbeleidigung klagte, verhalf ich dem Künstler zu seinem Recht.

Weitere Fundamente meines/unseres Erfolges entstanden durch Vertretungen für verschiedene sehr viel Aufsehen und Anerkennung erringende Fälle/Personen/Bereiche. In der Musikindustrie, mit Porr AG/Stadion Bau Klagenfurt, bez. Fotografenrechte, ÖTB, Omofuma, Frau Meschar bez. Stiftung, Austrop-Szene, Russland-Sanktionen, etc. Ganz aktuell die Koop mit der ACBA/Austrian Chinese Society. Meine Kanzlei hat sich dabei zu einer zentralen Drehscheibe für Beteiligungskauf und Lizenzverträge zwischen chinesischen und österreichischen Unternehmen entwickelt.

Im Alter von 58 Jahren entschloss ich mich, wieder Student zu werden. Ich ging an die Hochschule an St. Gallen und absolvierte dort das bedeutende Studium zum M.B.L. Im Rahmen dieses Studiums wurde mir die Welt des Kartellrechts und Vergaberechts eröffnet, das mich in der Folge auch beruflich beschäftigen sollte.

Das war auch die Zeit, als ich daran ging, eine kreative Marke für meine Anwaltskanzlei zu finden. Insgesamt kann ich rückblickend sagen, dass meine Kanzlei vor allem für Bewegung steht.

2. Was war in der bisherigen Entwicklung die wichtigste strategische Entscheidung?

Nicht verleiten lassen, geistig sesshaft zu werden. Vor allem, die Entscheidung, auch im Beruf gesellschaftliche Verantwortung zu tragen und mich für sozial bedürftige und zu Unrecht verfolgte Menschen, wie z.B. Flüchtlinge einzusetzen und Gewinne aus lukrativen Vertretungen dafür zu nutzen.

3. Hat es einmal eine kritische Situation gegeben, in der Alles auf des Messers Schneide stand? Wenn ja, wie sind Sie damit umgegangen?

Ein Ausflug ins Insolvenzrecht endete fast katastrophal für meine Kanzlei. Im Hinblick auf den extrem hohen Schuldenstand von nahezu ATS 100 Mio. vereinbarten wir ein Honorar in Höhe von ATS 3 Mio. In mühevoller Arbeit gelang es tatsächlich, die Zustimmung der Gläubiger zu einem Ausgleich zu finden, der aber dann vom Gemeinschuldner nicht eingehalten werden konnte, weil er die Ausgleichssumme nicht aufbringen konnte. Der Masseverwalter im anschließenden Konkurs focht meine Honorarforderung an und klagte mich auf Rückzahlung. Hätte ich dieses Verfahren dann nicht gewonnen, wäre die Rückzahlung des schon in die Kanzlei investierten Betrages nur sehr schwer möglich gewesen.

Noch gefährlicher schien die Lage zu sein, als Peter Pilz eine Strafanzeige wegen Nötigung im Zusammenhang mit dem Verfahren der Teerag-Asdag gegen Pilz wegen der Höhe des Streitwertes von ATS 100 Mio einbrachte und er mich, nachdem dieses Verfahren zu Recht eingestellt wurde, der Beilhilfe zur Untreue der Direktoren der Teerag-Asdag beschuldigte, weil bei diesem hohen Streitwert die Gerichtsgebühr eine zu hohe Belastung für meine Klienten gewesen sei und bei einem niedrigeren Streitwert die Gebühr niedriger gewesen wäre. Dieser Spuk hatte allerdings ein Ende, als der Richter trotz entsprechenden Einspruchs von Peter Pilz den Streitwert mit ATS 100 Mio selbst als gerechtfertigt einsetzte, zumal allein die Kampagne zur Wiederherstellung des beschädigten Images der Teerag-Asdag noch viel Aufwand gekostet hätte und damit als Schaden plausibel war.

Wenn man sich so wie ich für die Mandanten bedingungslos einsetzt, geht man immer an die Grenze und nimmt volles Risiko in Kauf.

4. Wie organisieren Sie Wachstum und Erfolg, was müssen Ihr Team, Ihre Mitarbeiter leisten?

 

„Für mich war und ist eine Kanzlei, die auch in meiner Abwesenheit gut funktioniert, der Schlüssel zum Erfolg. Meine Kollegen und Mitarbeiter waren immer motiviert und gaben ihre Höchstleistung. Sie lernen selbstsicher zu sein und mutig ihre Meinung – auch gegen den „Chef“ – zu artikulieren: Geistiges Switchen war und ist mein oberstes Prinzip. Das setzt Respekt und Diskussion auf Augenhöhe voraus. Meine Mitarbeiter können aber auch darauf vertrauen, dass ich sie nach außen immer schützen werde.“

5. Welchen Rat möchten Sie anderen aufstrebenden Unternehmen geben, damit sie auch Erfolg haben?

Immer den Menschen im Mandanten/Kunden und in den Mitarbeitern sehen.

KONTAKT:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Georg Zanger, M.B.L.-HSG
Neuer Markt 1; 1010 Wien

Tel.:      0043 1 512 02 13
e-mail: office@zanger-bewegt.at
www.zanger-bewegt.at

HISTORIE
(aus der selbst erzählten Erfolgs-Geschichte der ZANGER BEWEGT-Kanzlei)
…sehr sehr viel Lesestoff – liest sich aber ungemein spannend

1.1.Der Fall AWB:

Die Kraulandbank „AWB“ musste im Jahr 1974 Konkurs anmelden. Als Konzipient des Wirtschaftsanwalts der AWB war ich mit der Eintreibung der Autokreditakten befasst. Ein Jahr später wurde ich selbständiger Rechtsanwalt und hatte gleich zu Anfang Glück. Der Bank-Masseverwalter bot mir an, für die Masse die Kreditakten weiter zu führen. Natürlich nahm ich an! Wer hat als Anfänger die Möglichkeit auf einmal etwa 3000 Rechtsfälle übertragen zu bekommen. Als erstes musste ich Regale kaufen, um die vielen Akte zu stapeln.

Am Anfang gingen die Exekutionen zügig voran. Dann wurde es mühsam. Etwa 2000 Kreditnehmer waren Gastarbeiter aus Jugoslawien, die Zahlungsprobleme hatten. Da war nichts mehr zu holen. Der Konkurs musste aber abgeschlossen werden.

Eine Idee kam mir zu Hilfe. Die Kreditforderung wurde der Bank beim Autoverkauf vom Autohändler zediert. Nur so konnte der Eigentumsvorbehalt übertragen werden. Ich zedierte die Rest-Kreditforderung den verschiedenen Autohändlern zurück, die als Zessionar für die Einbringlichkeit der Forderungen hafteten. So etwas hatte es in der Autobranche noch nicht gegeben. Die Autohändler kamen unter wirtschaftlichen Druck. Dieses Verfahren war eine der Grundlagen für das spätere Konsumentenschutzgesetz.

1.2. Die sowjetische Wnesh-Econombank:

Die Fa. Dobias war jahrelang erfolgreicher Zulieferer von Geräten für Erdölleitungen in der Sowjetunion. Die auf UdSSR-Geschäfte spezialisierte Donaubank kreditierte der Fa. regelmäßig im Vorhinein den Kaufpreis und ließ ihn durch ein Akkreditiv der sowjetischen Außenhandelsbank, Wnesh-Econombank absichern.

Die letzte Rechnung für die Lieferung von Geräten betrug ATS 70 Millionen. Ein horrender Betrag im Jahr 1989. Mit dem Untergang der Sowjetunion wurden alle Zahlungen der Wnesh eingestellt. Weltweit blieben Lieferanten auf ihren Forderungen sitzen.

In der Schweiz gab es findige Spekulanten, die sich anboten gegen Zahlung von 20% der Forderung diese zu übernehmen. Sie dachten wohl, dass die Forderungen später von Russland erfüllt werden könnten. Viele Unternehmer willigten ein.

Wir hingegen suchten einen Weg, die Forderung zu klagen. Das erste Problem war, wo die Wnesh geklagt werden kann. Zufällig bin  ich draufgekommen, dass die Wnesh laut Bilanz 10% Anteile an der Donaubank hielt. Und das heißt, sie hatten Vermögen und deshalb einen Gerichtsstand in Österreich. Ich brachte also eine Klage auf Zahlung beim Handelsgericht ein. Mit Einstweiliger Verfügung wurde wenig später der Donaubank verboten, solange über den Anteil der Wnesh zu verfügen, bis die Forderung meines Mandanten befriedigt wird. Was ich nicht wusste, war, dass die Wnesh gut ein Jahr vorher 100 % der Anteile der Donaubank gekauft hatte.

Das bedeutete, dass die Donaubank kein einziges Geschäft schließen konnte, ohne gegen die EV. zu verstoßen. Die Bank war handlungsunfähig und am nächsten Tag geschlossen. Am selben Nachmittag kamen zwei Herren der Bank zu  mir in die Kanzlei und überbrachten  in bar 70 Millionen Schilling zuzüglich Zinsen und Kosten. Es war weltweit der einzige Fall, dass die Außenhandelsbank der Sowjetunion Zahlung geleistet hat. Ich hatte wieder Glück und mein Name wurde in der Wirtschaftswelt noch bekannter

1.3. Der Fall Unterweger

Über Ersuchen verschiedener Künstler und Schriftsteller habe ich die Vertretung von Jack Unterweger übernommen und konnte erwirken, dass er vorzeitig von seiner lebenslangen Haft entlassen wurde. Danach habe ich ihn in verschiedenen Urheberrechtsfragen für seine Filmprojekte beraten. Wenige Wochen später waren die Titelseiten der Boulevardpresse voll von Vorverurteilungen, dass er ein Prostituiertenmörder sei. Nachdem ich ihn zunächst nur zur Abwehr der medialen Angriffe vertreten habe, habe ich schließlich auch seine strafrechtliche Vertretung übernommen, obwohl ich damals im Strafrecht nicht viel Erfahrung hatte.

Gerade, wenn man kein Strafrechtspezialist ist, ist man oft kreativer und erforscht auch Bereiche, die die Routiniers übersehen. Es wurde tatsächlich ein gewaltiger Prozess, der die Grenzen der Vorverurteilung und eines fairen Verfahrens einerseits, aber vor allem das Neuland des DNA-Beweises aufzeigte. Das Gericht war schließlich so auf Verurteilung konditioniert, dass es rechtswidrig 165 Beweisanträge in nur sieben Minuten abwies. Wäre Unterweger nicht kurz nach seiner Verurteilung ums Leben gekommen – es war nicht klar, ob er umgebracht wurde oder sich selbst tötete -, hätte der OGH mit Sicherheit das Urteil heben müssen.

Aber, ob er tatsächlich der Täter war, weiß ich bis heute nicht. Die Dampfmaschine der Journaille und die Verbissenheit der SOKO unter der Leitung von HR Geiger verhinderten den Geschworenen ein objektives Bild. Letztlich basierte die Verurteilung auf einem meiner Meinung nach gefakten DNA-Beweisergebnis. Für mich bedeutete dieses Verfahren den Einstieg in die Strafverteidigung

1.4. Fotografenrecht:

Im Lokal „Gutruf“ in der Milchgasse hängt eines der wenigen Fotos, die C. Bissuti von Udo Proksch geschossen hatte, an der Wand. Eines Tages kam ein Redakteur der Zeitschrift „Wiener“, ins Lokal und fragte den chinesischen Koch, ob er das Foto mitnehmen dürfe. Der Koch sagte ihm noch: „Wenn du es verwenden willst, musst du den Fotografen Bisutti fragen“. Statt dem Rat zu folgen, verwendete er das Foto für eine Titelstory ohne den Fotografen zu fragen.

Wir haben dann den „Wiener“ geklagt. Gleichzeitig haben wir Trafiken und die Firma Morawa angeschrieben, den „Wiener“ nicht auszuliefern. So etwas hatte es noch nicht gegeben. Die Herausgeberwelt war aufgerüttelt, ihre Topanwälte intervenierten beim Handelsgericht bis zum Präsidenten, um die Erlassung einer Einstweiligen Verfügung  zu verhindern.

Die verschuldensunabhängige Unterlassungsverpflichtung war damals gängiges Recht.  Warum sollte der Fotograf auch tatenlos zusehen, wie Zeitschriften mit seinen Fotos ausgeliefert und verkauft werden, wenn er um seine Zustimmung nicht einmal gefragt wurde? Der Oberste Gerichtshof folgte diesem Prinzip grundsätzlich, setzte aber voraus, dass ein bewusstes Handeln vorliegt. Das konnte bei Drittverbreitern nur dann vorliegen, wenn sie auf den Rechtsverstoß aufmerksam gemacht worden waren. Die Grundlage für das spätere Providergesetz war geschaffen. In der Folge führte ich als nunmehr anerkannter Urheberrechtsanwalt eine Vielzahl von Prozessen für Fotografen. Ich war überall bekannt als der neue Urheberrechtsanwalt.

  1. 5. Politische VertretungPressestunde

Meine politisch-juristische Laufbahn als Anwalt hat in den 70er Jahren damit begonnen, dass ich mit einer Beschwerde gegen den ORF bei der Rundfunkkommission durchgesetzt habe, dass die KPÖ, die sich an den NR-Wahlen beteiligten, in Ausformung des Objektivitätsgebotes auch in der Pressestunde zu Wort kommen müsse.

Popularbeschwerde

Nach dem ersten Golfkrieg brachte ich im Namen von 500 Beschwerdeführern eine sogenannte Popularbeschwerde bei der Rundfunkkommission ein, weil in der einseitigen, USA-affinen Berichterstattung die Grundsätze der Objektivität grob verletzt worden waren. Der ORF übernahm tatsächlich die Werbejingle der US-Waffenindustrie und ließ so den Eindruck eines „sauberen“ Krieges durch in den blauen Himmel aufsteigenden und polierten, in der Sonne glänzenden Raketen erscheinen.

Gleichzeitig wurde wiederholt ein ölüberschmierter Kormoran gezeigt. In Kommentaren wurde berichtet, dass Sadam Hussein Ölfelder ins Meer gepumpt hätte und für eine Umweltkatastrophe verantwortlich sei. Der Kormoran war beim Unglück des unter amerikanischer Flagge fahrenden Öltankers „Exxon Valdez“ im Jahr 1989 aufgenommen worden, Alles war Fake in der Berichterstattung. Auch die angebliche Landung von USA-Amphibienfahrzeugen im Irak. Der Krieg und dessen Folgen forderten bis zu 600.000 Todesopfer, größtenteils Zivilopfer. Er war keinesfalls ein „sauberer“ Krieg.

ÖTB

Kurt Castka, der Sportredakteur der Volksstimme, hatte die Schreibweise der Zeitung des ÖTB, der größten österreichischen Sportorganisation, als neonazistisch bezeichnet. Der ÖTB klagte im Jahre 1978 wegen Kreditschädigung. Wir legten die Zeitungen des ÖTB der letzten Jahre dem Gericht vor. Darin wurden regelmäßig Mitgliedern der WaffenSS und verschiedene Naziführer, sowie verschiedene Naziautoren glorifiziert.

Der Richter Buno Weihs hat jede einzelne Zeitung für sich beurteilt und kam in einer Spruchparabel zum Ergebnis, dass in fast jeder dieser Nummern Propaganda für das Unrechtsregime des Dritten Reichs gemacht wurde. Kurt Castka wurde freigesprochen.

Der Verfassungsschutz und die Staatsanwaltschaft waren bloßgelegt, Sie waren offenbar auf dem rechten Auge blind und hatten es durch Jahre hindurch verabsäumt, die neonazistischen Umtriebe in Österreich strafrechtlich zu verfolgen. Das war der Beginn einer Vielzahl von Anklagen nach dem Verbotsgesetz.

ANR Verfahren

Im Jahr 1984 übernahm ich die Vertretung vom VSSTÖ und KSV. Es ging darum, dass eine Gruppe namens ANR, die auch neonazistisches Gedankengut verbreitet hatte, bei Hochschulwahlen als Wahlpartei zugelassen wurde. Wir waren der Meinung, dass es nicht denkbar sein kann, dass Wiederbetätigung verboten ist, aber eine neonazistische Organisation kandidieren dürfe.

Das Problem bestand aber darin, dass in den Wahlordnungen in Österreich nicht stand, dass Gruppen, die neonazistisches Gedankengut verbreiten nicht kandidieren dürfen. Wir erhoben Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof.

Der VfGH ist unserem Antrag gefolgt und hat ein Gesetzesprüfungsverfahren eröffnet. Es war erstaunlich, dass alle Bundesländervertreter sich gegen die Beschwerde gewandt haben. Sie meinten, dass von Wahlgruppen keine Gefahr ausgehen könne und der Gesetzgeber geflissentlich keine Einschränkung der Kandidatur vorsah. Vor allem wollten sie verhindern, dass alle ihre Bundes- und Landeswahlordnungen geändert werden müssen.

Der VfGH hat schließlich unserer Beschwerde stattgegeben, kam aber zum Schluss, dass keine Wahlordnung geändert werden muss. Vielmehr hat jeder Beamte und jede Behörde incidenter das Verbotsgesetz anzuwenden. Damit war auch jede Wahlbehörde gemeint, sodass diese die Kandidatur neonazistischer Wahlparteien nicht zulassen durfte. Die Kandidatur der ANR wurde verhindert.

Seither ist es allen Gruppen, die nationalsozialistische Ansichten vertreten, verwehrt, bei Wahlen anzutreten. Wer sich im Sinn des Verbotsgesetzes wiederbetätigt, darf keine Rechte bei uns erhalten. Ein Meilenstein in der Bekämpfung neonazistischer Strömungen.

Omofuma

Marcus Omofuma wurde beim Versuch einer Abschiebung dadurch erstickt, dass er um ihn ruhig zu stellen und andere Fluggäste nicht zu stören, mit Klebeband so zugeschnürt wurde, dass nicht nur seine Arme und Beine, sondern insbesondre auch die Atemwege verschlossen wurden. Prof. Reiter – damals stellvertretender Leiter der Gerichtsmedizin in Wien – erstellte ein Gutachten, wonach eine angebliche Herzmuskelentzündung und nicht das Ersticken durch die Polizeibeamten die Todesursache war. Mir gelang es mit Hilfe gerade jenes Gutachters, der mein „Gegner“ im Fall Unterweger war, dieses absurde Gutachten so zu kritisieren, dass die Staatsanwaltschaft ein weiteres Gutachten eines deutschen Professors, Herrn Prof. …………………, einholen musste. Nachdem dieser das Gutachten von Prof. Reiter im Gerichtssaal „zerlegt hat“ und nachweisen konnte, dass sich aus den vorhandenen Unterlagen eindeutig ergab, dass von einer Myocarditis keine Rede sein konnte, wurden beide abführenden und für den Tod des Marcus Omofuma verantwortlichen Beamten verurteilt.

Zwangsarbeiter:

Nachdem von amerikanischen Anwälten das Thema einer Entschädigung für Zwangsarbeit unter der Nazi-Herrschaft aufgeworfen wurde, wurde mir die Vertretung von 20.000 polnischen Zwangsarbeitern übertragen. Meine Tätigkeit trug wesentlich dazu bei, dass jeder Zwangsarbeiter eine gleich hohe Entschädigung erhalten hat und die Verteilung letztlich nicht durch die amerikanischen Anwälte, sondern durch die österreichische dafür eingerichtete Kommission erfolgte.

Spinnennetz

Im Jahre 2010 habe ich im Rahmen einer „Spinnennetzanzeige“ das Netzwerk der Verbindung von Mitgliedern der FPÖ mit verschiedenen neonazistischen Organisationen und Veranstaltungen in einer Zusammenstellung aller bis dahin schon publizierten Kontakte hergestellt und wegen des Verdachtes der Wiederbetätigung im Sinn des Verbotsgesetzes aufgedeckt.  Das Verfahren wurde zwar eingestellt, diente aber dann in der Folge als Dokumentation für die Entwicklung des Rechtsextremismus in Österreich.

Im Jahre 2012 übernahm ich die Vertretung der Frau Getrud Meschar. Sie wurde von dem als rechtsextrem bekannten deutschnationalen Nationalratsabgeordneten Martin Graf und seinen Kommilitonen dazu überredet, ihr gesamtes Vermögen in eine Stiftung einzubringen. Nachdem es mir gelungen war, in einem aufwendigen Verfahren den Nachweis zu erbringen, dass der Vorstand, bestehend aus Martin Graf und von ausgewählten FPÖ-Mitgliedern, geflissentlich zum Nachteil der Stifterin gehandelt hat, wurden die Vorstände abberufen und Frau Meschar erhielt ihr Vermögen, insbesondere ihre Grundstücke, zurück.

  1. 6. Medienunternehmen

Durch die erfolgreiche Vertretung vieler Betroffener gegen Medien wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten wurden Medienverlage auf mich aufmerksam. Als der NEWS-Verlag gegründet wurde, meinte der Herausgeber und Chefredakteur, es sei besser, mich an Bord, als als Gegner zu haben. Ich hatte vor allem mit Wettbewerbsklagen gegen Konkurrenzmedien, wie der „Ganze Woche“ und „Täglich Alles“ so wie der Auseinandersetzung von Wolfgang Fellner mit der FPÖ zu tun, was sich allein in über 100 Klagen widerspiegelte.

  1. 7. Dichand

Im Laufe der Zeit hatte ich eine Vielzahl von Auseinandersetzungen mit der Kronenzeitung und vor allem mit Hans Dichand.

  1. als die Kronenzeitung eine Judenserie veröffentlichte, schrieb die „Volksstimme“ einen Artikel, in dem sie die Serie, insbesondere wegen der Gestaltung der Ankündigungsplakate, als antisemitisch bezeichnete. Die Krone klagte, schien den Prozess aber zu verlieren. Dichand hatte ein großes Interesse, in der Öffentlichkeit nicht persönlich als Antisemit dazustehen. So einigten wir uns, dass wir Dichand schriftlich bestätigten, dass sich der Artikel nicht persönlich gegen ihn gerichtet hatte. Die Krone zog die Klage zurück und zahlte die Kosten des Verfahrens.
  2. Ganz heftig war der Rechtsstreit zwischen Jack Unterweger und der Mordschwester Waltraud Wagner, die in der Krone zu Unrecht der Geheimprostitution bezeichnet wurde. In beiden Fällen musste die Krone „Sondernummern“ mit seitenweisen Gegendarstellungen veröffentlichen.
  3. Eine persönliche Annäherung zwischen uns beiden kam zustande, als der „Krieg“ zwischen Falks „Täglich Alles“ und der Krone begann. Falk hatte zuvor schwere mediale Niederlagen durch Fritz Molden und vor allem BP Klestil erleiden müssen, die beide durch mich vertreten waren. Zum ersten Mal kam der „Medienzar“ zu mir in die Kanzlei und wir unterhielten uns, wie er von den beiden Verfahren in seiner Auseinandersetzung mit Falk profitieren könnte.
  4. Als im Jahre 2002 die Hochwasserkatastrophe Österreich im Bann hielt, führte ich Verfahren für Betroffene gegen die Republik Österreich, die ich dafür verantwortlich machte, dass sie es verabsäumt hatte, Hochwasserschutzbauten zu errichten. Der Schaden der Geschädigten und der Versicherungen betrug mehr als drei Milliarden Euro. Zufällig stimmte dieser Betrag mit den Kosten des Ankaufes der Eurofighter überein. Dichand war strikt gegen den Eurofighter-Deal. Es passte ihm daher gut ins Konzept, der Republik vorzuwerfen, statt für Hochwasserschutz in die Eurofighter investiert zu haben. Plötzlich wurde ich vom Erzfeind zum in der Krone hochgelobten Rechtsanwalt. Es war der Beginn einer Freundschaft, die bis zu seinem Tod andauerte.
  1. 8. Austropop

Bei ihrem Besuch in Österreich lernte ich die Schwester der amerikanischen Freiheitskämpferin Angela Davis, Fania Davis, eine Anwältin aus San Francisco kennen. Einen Gegenbesuch konnte ich dazu nutzen, die wichtigsten Entertainment-Anwälte in Kalifornien kennenzulernen, darunter John Branca, der Michael Jackson beriet. Ich hatte sechs Wochen Gelegenheit das Entertainmentbusiness kennen zu lernen.

Nach Österreich zurückgekehrt, konnte ich mit dem erworbenen Wissen der Reihe nach nahezu alle Austropop-Künstler beraten, darunter Falco, Erste Allgemeine Verunsicherung, Wilfried, Stefanie Werger, STS und Rainhard Fendrich.

  1. 9. Darstellende Künstler

Auch darstellende Künstler wie vor allem Hundertwasser, Kumpf, Mühl und Samy Molcho zählten zu meinen Klienten.

  1. 10. Internationale Bolschoi Foundation:

Die Tatsache, dass ich im Realgymnasium acht Jahre Russisch gelernt hatte, verhalf mir zu einer bemerkenswerten Vertretung. Über Vermittlung des Bundestheaterdirektor Jungbluth erhielt ich den Auftrag, für das  Moskauer Bolschoi Theater eine internationale Bolschoi Stiftung in Österreich zu gründen, die zur Markenverwaltung der Marke „Bolschoi Theater“ eingerichtet wurde.

  1. 11. Closed User Group

Wenige Jahre, bevor das Telekommunikationsgesetz in Österreich in Kraft trat, war jede Telefonie außerhalb des Postmonopols nicht zulässig. In einem Gutachten befasste ich mich mit sogenannten „closed user groups“, die nur untereinander telefonisch verbunden sein wollten. Ich kam zum Ergebnis, dass diese Verbindung auch unter dem damals geltenden Fernmeldegesetz zulässig sein müsse. Tatsächlich begann daraufhin die Fa Cybertron verschiedene Medienunternehmen untereinander zu verbinden, was durch die Post toleriert werden musste. Ich erinnere mich noch, dass im Redaktionsgebäude des „Wirtschaftsblatt“ eine riesige Telefonanlage errichtet wurde, die ähnlich alter Hollywoodfilme, durch Umstecken von Kabeln Gespräche umleitete und wie eine Telefonzentrale fungierte. Mein Einstieg in die Telekommunikation war gelungen. In der Folge verfasste ich mit einer Mitarbeiterin meiner Kanzlei umfassende Kommentare zum TKG.

  1. 12. MBL. HSG.

Eine der waghalsigsten Entscheidungen in meinem Leben war es, als 56jähriger Anwalt, das Studium zum Master of Business Law zu beginnen. Das zweijährige Studium erforderte neben meinem Kanzleibetrieb außerordentliche Energien. Im Nachhinein betrachtet war es ein wahnsinniges Unterfangen, das mich an die Grenze des Machbaren brachte. Aber ich hatte mir eine Grundlage zum Verständnis internationalen Rechts, insbesondere Kartell- Fusions- und Vergaberecht geschaffen.

  1. 13. Sanktionen gegen Russland

Meines Erachtens nach verstoßen die Sanktionen der EU gegen Russland gegen WTO- und demnach auch gegen EU-Recht. Sie wurden weder von der WTO noch aufgrund eines UNO-Beschlusses erlassen. Das habe ich in mehreren Artikeln im Wirtschaftsblatt veröffentlicht. Eines Tages erhielt ich den Anruf von Wladimir Krutschkow von der russischen Botschaft mit der Bitte um ein Gespräch. Wenige Tage später hatte ich Tickets nach Moskau und hatte die Ehre dort vor der obersten Duma meine Ansicht zu referieren. Inzwischen hatte ich bereits ein Caseteam mit den besten EU-und WTO-Rechtsanwälten gebildet. Leider kam es dann nicht zu der von mir vorgeschlagenen Klage beim EUG. Ich hätte ihr gute Erfolgschancen gegeben.

  1. 14. ACBA

Im Jahr 2006 hatte ich eine persönliche Krise und war froh, eine Einladung zum ersten Treffen mit chinesischen Anwälten erhalten zu haben. Die Folge davon war der Aufbau eines großen Netzwerkes mit über 100 chinesischen Anwälten. Daraus entstand nach mehreren Besuchen in verschiedenen Städten Chinas die Austrian Chinese Business Association (ACBA), deren Präsident ich bin. Seit nunmehr über 10 Jahren betreue ich österreichische Unternehmen, die sich in der VR China niederlassen wollen, ebenso wie chinesische Unternehmen in Österreich. Schließlich hat mich die Stadt Weihai in der Provinz Shandong sogar zum Wirtschaftsberater ernannt, was neben der Ehre eine Vielzahl von neuen geschäftlichen Möglichkeiten für mich eröffnet hat.
Hier geht es zu den anderen Erfolgsgeheimnis-Interviews

Weiterhin laden wir alle erfolgreichen und anständigen mittelständischen Unternehmerinnen und Unternehmer – gleich ob EPU, KMU, Freiberufler oder größerer Familienbetrieb – auf , sich hier ebenso mit ihren Erfolgs-Erkenntnissen einzubringen, indem sie die gleichen 5 Fragen wie hier beantworten. Einsenden bei office@lusak.at

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