Steuernews zu Investitionsfreibetrag und Energiekostenzuschuss

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    Steuernews zu Investitionsfreibetrag und Energiekostenzuschuss

    Wir bringen die Steuernews von Lobby der Mitte-Steuerberater Reinhard Stulik von STULIK-STEUERBERATUNG  (Danke!!), weil der aktuelle Status bei Investitionsfreibetrag und Energiekostenzuschuss alle Mittelstandsbetriebe interessieren könnte, die auf Innovation, Wachstum und auch Export ausgerichtet sind

    1. Investitionsfreibetrag und ökologischer Investitionsfreibetrag

    Im Rahmen des ökosozialen Steuerreformgesetzes 2022 ist der Investitionsfreibetrag (IFB) in modernisierter Version wieder eingeführt worden. Der IFB ist in § 11 EStG geregelt und kann für seit 1.1.2023 angeschaffte oder hergestellte (fertiggestellte) Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens in Anspruch genommen werden.

    Der IFB verfolgt seit jeher das Ziel, Investitionsanreize für gewinnerzielende Unternehmen zu schaffen, indem im Jahr der Anschaffung zusätzliche Betriebsausgaben geltend gemacht werden können. Der IFB ist vom getätigten Investitionsvolumen abhängig und führt zu einer echten Steuerersparnis, nicht lediglich zu einer Steuerstundung. Grundsätzlich beträgt der IFB 10 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten – im Sinne eines Anreizes für klimafreundliche Investitionen erhöht sich der IFB auf 15 %, wenn die Investition aus dem Bereich Ökologisierung stammt.

    Der modernisierte IFB ist mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von 1 Mio. € pro Wirtschaftsjahr pro Betrieb gedeckelt (der maximale IFB beträgt daher 100.000 bzw. 150.000 €) – im Falle von Rumpfwirtschaftsjahren ist zu aliquotieren (1/12 des Höchstbetrags für jeden Monat). Erstreckt sich die Anschaffung oder Herstellung über mehr als ein Wirtschaftsjahr, so kann der IFB auch von den aktivierten Teilbeträgen der Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten, welche auf das einzelne Jahr entfallen, geltend gemacht werden (Wahlrecht – alternativ ist die Inanspruchnahme des gesamten IFB im Wirtschaftsjahr der Fertigstellung möglich). Aufgrund der Deckelung des IFB ist die gleichzeitige Inanspruchnahme von ähnlichen begünstigenden Maßnahmen, wie z.B. der Forschungsprämie oder der Investitionsprämie unkritisch. Der IFB hat auch keine Auswirkungen auf die laufende Abschreibung des jeweiligen Wirtschaftsgutes. Allerdings kann der IFB nicht für Wirtschaftsgüter beansprucht werden, für welche der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag geltend gemacht wurde.

    Ausgeschlossen vom IFB sind Wirtschaftsgüter, für welche eine Sonderform der AfA vorgesehen ist (insbesondere Gebäude und Kfz), wobei aus ökologischen Gründen infolge einer Rückausnahme der IFB für Elektrofahrzeuge dennoch gewährt wird. Darüber hinaus nicht möglich ist der IFB für geringwertige Wirtschaftsgüter, welche sofort abgesetzt werden und für unkörperliche Wirtschaftsgüter, die nicht den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung oder Gesundheit/Life-Science zuzuordnen sind (es handelt sich dabei um jene Kategorien von Wirtschaftsgütern, für welche die erhöhte Investitionsprämie in Anspruch genommen werden konnte bzw. die degressive AfA). Jedenfalls ausgeschlossen sind unkörperliche Wirtschaftsgüter, die zur entgeltlichen Überlassung bestimmt sind oder von konzernzugehörigen Unternehmen/beherrschenden Gesellschaftern erworben werden. Für gebrauchte Wirtschaftsgüter kann ebenso wenig ein IFB beantragt werden wie für Anlagen, die der Förderung, dem Transport oder der Speicherung fossiler Energieträger dienen oder Anlagen, welche fossile Energieträger direkt nutzen.

    Um den IFB in Anspruch nehmen zu können, muss eine betriebliche Einkunftsart vorliegen und die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich oder vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erfolgen (der IFB geht also nicht bei Pauschalierung). Der IFB ist in der Steuererklärung im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung an der entsprechenden Stelle anzuführen. Bei Wirtschaftsgütern, für welche der IFB in Anspruch genommen wird, ist dieser im Anlagenverzeichnis bzw. in der Anlagenkartei auszuweisen. Verglichen mit dem im Jahr 2001 ausgelaufenen (alten) IFB hat weder unternehmensrechtlich noch steuerrechtlich ein bilanzieller Ausweis zu erfolgen.

    Für die Anschaffung bzw. Herstellung ökologischer Wirtschaftsgüter kann der erhöhte IFB von 15 % geltend gemacht werden. Details dazu sind in der Öko-IFB-VO (noch im Entwurfsstadium) zu finden. Umfasst von der höheren Begünstigung sind beispielsweise Wirtschaftsgüter, auf die das Umweltförderungsgesetz oder das Klima- und Energiefondsgesetz anwendbar sind, emissionsfreie Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor sowie E-Ladestationen, Fahrräder, Transportfahrräder etc. jeweils mit und ohne Elektroantrieb und Fahrradanhänger oder auch Photovoltaikanlagen.

    Die Wirtschaftsgüter, für welche der IFB in Anspruch genommen werden soll, müssen eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren haben und Inlandsbezug vorweisen. Scheidet das Wirtschaftsgut vor Ablauf von 4 Jahren aus (hier hat eine taggenaue Betrachtung zu erfolgen) oder wird es ins Ausland verbracht, kommt es zur Nachversteuerung der Begünstigung. Die Nachversteuerung (gewinnerhöhender Ansatz des IFB) entfällt, sofern das Ausscheiden des Wirtschaftsguts auf höhere Gewalt oder auf einen behördlichen Eingriff zurückzuführen ist. Bei Umgründungen nach dem Umgründungssteuergesetz zu Buchwerten läuft die Behaltefrist beim Rechtsnachfolger weiter.

    2. Neue Details zum Energiekostenzuschuss

    Aufgrund anhaltend hoher Energiepreise ist der Energiekostenzuschuss nach wie vor ein wichtiges Instrument zur Unterstützung betroffener Unternehmen (zur Verlängerung des Energiekostenzuschusses siehe auch Beitrag vom Jänner 2023). In einer Medieninformation des BM für Arbeit und Wirtschaft sind unlängst weitere Details zur praktischen Umsetzung bekannt gemacht worden.

    Die Verlängerung des Energiekostenzuschusses 1 umfasst das 4. Quartal 2022. Die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss 1 für Q4 2022 ist von 29. März bis 14. April über den aws Fördermanager möglich. Die Antragsphase geht von 17. April bis 16. Juni 2023.

    Der Energiekostenzuschuss 2 ist bekanntermaßen durch einige Neuerungen gegenüber dem Energiekostenzuschuss 1 gekennzeichnet, wie z.B. durch den Wegfall des Kriteriums der Energieintensität in der Stufe 1 und 2 oder durch eine höhere Förderintensität der Mehrkosten sowie neue Fördergrenzen. Der förderfähige Zeitraum des Energiekostenzuschusses 2 ist mit 1.1. bis 31.12.2023 festgelegt. Die Antragstellung soll dabei in zwei Zeiträumen erfolgen. Das erste Antragsfenster für den Zeitraum Jänner bis Juni 2023 ist für das 3. Quartal 2023 (August/September) vorgesehen. Das zweite Antragsfenster für den Zeitraum Juli bis Dezember 2023 soll das 1. Quartal 2024 (Februar/März 2024) sein – je nach beihilferechtlichen Voraussetzungen. Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

    KONTAKT:
    Reinhard Stulik Steuerberatungs GmbH & Co OG
    A-3150 Wilhelmsburg, Färbergasse 3
    Telefon: +43 2746 2520 / Fax: DW 50
    E-mail: k.brauneder@stulik.at
    Web: http://www.stulik.at

     

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    Widerstand gegen Strom-Kartellbildung und Strom-Marktmachtmissbrauch

    Wir bringen gerne diese aktuelle, hochinteressante Presseaussendung unseres langjährigen Partners SENAT DER WIRTSCHAFT  zum Thema „Kartellbildung und Strom-Marktmachtmissbrauch“, weil sie die Chance bietet, dass sich der Mittelstand gegen die enormen Energiepreiserhöhungen zur Wehr setzen kann. Die Lobby der Mitte schließt sich den Forderungen des Senats der Wirtschaft an. Danke an Hans Harrer und sein Team sowie an Veronika Seitweger und Georg Zanger von ZANGER BEWEGT

    Widerstand gegen Strom-Kartellbildung und Strom-Marktmachtmissbrauch

    Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden werden aufgefordert, die Preisbildungsprozesse am österreichischen Strommarkt auf Marktmachtmissbrauch zu untersuchen. Auch die Bundesregierung soll die entsprechenden kartellrechtlichen Überprüfungen veranlassen.

    Das fordert der Senat der Wirtschaft und unterstützt dabei das gerichtliche Vorgehen der Rechtsanwaltskanzlei Zanger-Bewegt gegen die größten österreichischen Stromversorger, wegen Kartellbildung und Marktmachtmissbrauch. Unternehmen empfiehlt der Senat ausdrücklich die offensichtlich überhöhten Energiepreise zurückzufordern. Sie werden dabei durch die RA-Kanzlei Zanger-Bewegt sowie einem namhaften Prozessfinanzierer begleitet.

    Zum Auftakt des Verfahrens stellten Mag. Veronika Seitweger und Prof. Dr. Georg Zanger (Kanzlei: Zanger-bewegt) dar, weshalb sie gegen die nach ihrer Ansicht rechtswidrigen Preiserhöhungen im Strommarkt vorgehen wollen und welche Möglichkeiten mittelständischen Unternehmen haben, um sich gegen Energiekartelle zu wehren. 

    Dazu Prof. Dr. Georg Zanger: „Den Geschädigten kommt zugute, dass kartellrechtliche Private Enforcement Klagen eine direkte Geltendmachung des entstandenen Schadens ermöglichen, ohne ein langwieriges Verfahren der Bundeswettbewerbsbehörde abwarten zu müssen.“

    Senats-Vorsitzender Hans Harrer begrüßt die Aktion: „Die Liberalisierung des Strommarktes ist gescheitert. Landesenergieversorger und die Verbund AG beherrschen den heimischen Energiemarkt und richten ihre Preisgestaltung nicht am eigenen Beschaffungsportfolio, sondern kurzfristigen Spotpreisen aus.“

    Forderung nach neuem Preissystem und mehr Transparenz und Gleichbehandlung auf dem Energiemarkt

    Der Senat der Wirtschaft fordert daher ein stärker differenziertes, netzknotenbezogenes Preissystem. Durch deutliche asymmetrische Preisrelationen zwischen Spotmarkt und Endkundentarifen werden günstige Großhandelspreise nur verspätet weitergegeben und sorgen für unverhältnismäßige Übergewinne bei den Energiegesellschaften. Das geht zu Lasten der übrigen Volkswirtschaft und beschleunigt die Inflation. Während Energieversorger gesetzlich dazu verpflichtet sind, Kleinunternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern einen Grundversorgungstarif anzubieten, der sich am Durchschnittspreis orientiert, wird diese Regelung von den meisten schlicht ignoriert.

    „Die gesetzlich vorgeschriebene Trennung von Produktion, Netzbetrieb und Vertriebsgesellschaft, das sogenannte Unbundling, wurde in Österreich unzureichend umgesetzt: Tochterunternehmen erhalten von ihren Mutterkonzernen günstigen Strom aus Wasserkraft, während private Mitbewerber ohne eigene Produktionsstandorte aus teureren Quellen dazu kaufen müssen – Wirtschaftswissenschaftler nennen das ‚Margin Squeeze‘,“ so Harrer weiter.

    Der SENAT DER WIRTSCHAFT unterstützt den Rechtsweg der RA Kanzlei Zanger

    Hans Harrer bekräftigt: Der Senat der Wirtschaft fordert die zuständigen Bundesministerien auf, dringend kartellrechtliche Überprüfungen zu veranlassen, um der Sache auf den Grund zu gehen, statt mit unspezifischen Geldausschüttungen im Gießkannenprinzip die Öffentlichkeit zu beruhigen. Gleichzeitig erwarten wir von Wettbewerbs- und Regulierungsbehörde, die Preisbildung am österreichischen Strommarkt auf Marktmachtmissbrauch durch die Stromversorger zu untersuchen. Darum empfehlen wir österreichischen Firmen, sich dem gerichtlichen Verfahren der Rechtsanwaltskanzlei Zanger-Bewegt, das durch einen namhaften Prozessfinanzierer begleitet wird, anzuschließen.“

    Weitere Details unter: www.zanger-bewegt.at

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    Rückfragehinweis:

    SENAT DER WIRTSCHAFT
    Mahdi Allagha
    Mitglied der Geschäftsleitung
    +43-664 887 333 11
    presse@senat.at
    www.senat.at

     

    SENAT DER WIRTSCHAFT

    Der SENAT DER WIRTSCHAFT ist eine parteiunabhängige und ökosozial ausgerichtete Wirtschaftsorganisation mit dem Ziel, Unternehmen praxisorientierte Anwendungsinformation zu ökosozialen Themen bereitzustellen. Er ist ein Think- aber vor allem ein Do-Tank, denn es geht um die Realisierung konkreter Maßnahmen zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. Das betrifft die Bereiche Wirtschaft, Ökologie, Bildung und Gesundheit. In diesen Bereichen werden Unternehmen aktiv unterstützt, zukunftsfit zu bleiben. Außerdem ist der SENAT ein international agierendes Wirtschafts-Netzwerk und steht in engem Dialog mit politischen EntscheidungsträgerInnen zur Verbesserung der unternehmerischen Rahmenbedingungen. www.senat.at

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    DIE NEUEN ENERGIE-GEMEINSCHAFTEN ARS-Seminar am 26.4.2023

    Die neuen ENERGIE-GEMEINSCHAFTEN gehen uns alle an! Weil wir mit ihnen Kosten sparen, nachhaltigen Strom gemeinsam nutzen und erneuerbare Energie ausbauen können. Das macht uns alle unabhängiger von fossilen Brennstoffen und Atomenergie. Außerdem gestalten wir damit gemeinsam eine sichere und umweltfreundliche Energiezukunft.

    DAS TOP-SEMINAR für Mittelstands-Betriebe, Industrie, Experten, Beamte, Vereins-Manager und alle an Erneuerbarer Energie Interessierten, die mit den Themen Nachhaltigkeit, Energie-Technologie, Dekarbonisierung, Bau/Immobilien, Investment, Regionalisierung und vor allem auch Kooperation zu tun haben.

    Einladung zum Seminar

    DIE NEUEN ENERGIE-GEMEINSCHAFTEN – GRÜNDEN UND ZUM ERFOLG FÜHREN am 26.4.23

    JETZT EXKLUSIV für alle Partner und Kunden von Lobby der Mitte & Lusak Consulting: 15 % Gebühren-NACHLASS für alle Partner/Kunden von Lobby der Mitte/Lusak Consulting! Bitte beim Buchen als solche zu Erkennen geben!

    Wie Private, Kommunen, Unternehmen & Verbände die vielfachen Vorteile und Förderungen der neuen Energiegemeinschaften für sich, ihre Mitglieder und Partner nützen können, um mit eigener Energie- und Stromerzeugung Kosten zu sparen, regionale Wertschöpfung zu generieren und eine Klima/Umwelt-freundliche Energie-Wende umsetzen zu können.

    am 26. April 2023 von 9:00 – 17:00 in der ARS Akademie Schallautzerstraße 4, 1010 Wien mit Mag. Wolfgang Lusak & Dr. Bernadette Fina, Dr. Roland Kuras, DI Stephan Heidler, und Michaela Turetschek  (Präsenz- und Online-Seminar)

    ZUR ANMELDUNG mit 15%-Nachlass

    Die neuen Energie-Gemeinschaften bieten die Möglichkeiten in Richtung 100 % erneuerbarer Energieversorgung. Ziel ist es, erneuerbaren Strom gemeinsam zu erzeugen, zu speichern und zu nutzen und damit die Energiewende voranzutreiben. Welche Potentiale die Erneuerbaren Energiegemeinschaften (EEG) & Bürgerenergiegemeinschaften (BEG) aufweisen und wie Sie diese bestmöglich für sich nutzen zeigen Ihnen unsere Experten. Verschaffen Sie sich jetzt einen Einblick in die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen.

    IHR NUTZEN: Mit der Teilnahme an diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie

    • Das neue EAG zum Nutzen Ihrer Gemeinschaft oder Organisation verwenden und dabei auch Energiekosten sparen können
    • Die Klimawende durch die Anwendung digitaler Erneuerbarer Energiesysteme sowie die Dezentralisierung von Versorgung und Verbrauch schaffen
    • Ob Sie besser eine Erneuerbare Energie-Gemeinschaft (EEG) oder eine
      Bürger-Energie-Gemeinschaft (BEG) gründen sollten (beide laut EAG möglich)
    • Breite Beteiligung von Bevölkerung oder Partnern im Prozess der innovativen Nachhaltigkeit realisieren und eine zukunftsweisenden Community führen

    Außerdem erfahren Sie, wie die Lösungen für die großen Herausforderungen der Energie-Wirtschaft aussehen:

    • Volatilität der Energieträger – also Anpassung von Verfügbarkeit & Verbrauch
    • Ganzheitlichkeit über Sektoren, Branchen und Länder hinweg
    • Benutzerfreundlichkeit und Wirtschaftlichkeit für Konsumenten, Erzeuger und Dienstleister
    • Zuverlässigkeit in Versorgung und Betrieb


    DER SEMINAR-AUFBAU
    Wie ich „meine“ Energiegemeinschaft aufbaue:  Vermittlung von Know How, Praxis-Beispielen und Steuerung

    1.Einleitung & Überblick

    2.Modelle, Funktionen, Netzwerke, Vorteile

    3.Organisation, Rechtsformen, Vereinsstatuten

    4.Laufender Betrieb, Daten, Abrechnung

    5.Finanzierung und Fördermöglichkeiten

    6.Management, Meinungsforschung, Mobilisierung – wirtschaftliche und soziale Aspekte

    7.Durchsetzungskraft der Gemeinschaft: Erfolgreiches Marketing, PR & Lobbying

    8.Musterbeispiel EG im Südburgenland

    9.EG Praxis-Beispiele von Power Solution, z.B. Grätzel-EG in Wien

    10.Die Nutzung von EG-Beratungs- und Service-Unternehmen

    11.Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse


    DIE REFERENTEN:

    Dr. Bernadette Fina

    (Wissenschaftlerin im AIT, Expertin im Bereich Simulation und Optimierung von Energiegemeinschaften)

    Sie hat sich auf den rechtlichen und regulatorischen Hintergrund von Energiegemeinschaften in Österreich und auf europäischer Ebene spezialisiert. In Ihrer bisherigen Laufbahn hebt sie sich durch außerordentliche Publikationstätigkeiten in wissenschaftlichen, international renommierten Fachzeitschriften hervor und wurde dafür bereits vielfach ausgezeichnet, u. a. mit dem Wissenschaftspreis des Landes Niederösterreich, dem MIA Award in der Kategorie „Next Generation“ und dem ÖGUT Umweltpreis. https://www.ait.ac.at/

    DI Stephan Heidler

    Experte für Energieberatung & Energiegemeinschaften

    absolvierte nach dem Bachelorstudium UBRM auch den Master UBRM mit Schwerpunkt Energie & Klima.
    Seit Mai 2021 ist Stephan Heidler als Referent bei der österreichischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften, einer Servicestelle des Klima- und Energiefonds, tätig. Mit Hilfe von Energiegemeinschaften kann sich die Bevölkerung proaktiv bei der Energiewende beteiligen und darüber hinaus die Dezentralisierung des Energiesystems vorantreiben. Neben der Stärkung von sozial-gemeinschaftlichen Aspekten, sprechen auch wirtschaftliche Vorteile für Energiegemeinschaften. Stephans berufliches und persönliches Ziel ist es, die erfolgreiche Umsetzung von Energiegemeinschaften österreichweit zu unterstützen. Neben der Zusammenarbeit mit allen Bundesländern, steht die Aufbereitung und Verbreitung von Wissen sowie der laufende Austausch mit den wichtigsten Stakeholdern am Markt im Vordergrund.

    Michaela Turetschek   

    Expertin für Energieberatung & Energiegemeinschaften

    • BSc in Umwelt- und Bioressourcenmanagement
    • MSc in Regenerative Energiesysteme und technisches Energiemanagement
    • Projektmanagement Ausbildung Level D
    • Zertifizierte Abfallbeauftragte und Betriebliche Umweltbeauftragte
    • Betreuung/Praxis bei Wiener „Grätzel“-Energiegemeinschaft
    • Laufendes Masterstudium Energie- und Automatisierungstechnik

    Mag. Wolfgang Lusak
    (Coach, Unternehmensberater, Universitätslektor)

    hat als Manager und Geschäftsführer in Konzernen (Unilever, Gillette, BP) und Verbänden (Weinmarketing) gearbeitet. Seit über 20 Jahren ist er als Berater & Coach von Führungskräften in Unternehmen, Kooperationen, Verbänden und NPOs und den Schwerpunkten Marketingstrategie, Lobby-Coaching, Koop-Coaching sowie Durchsetzung von digital-nachhaltigen Innovationen und Projekten erfolgreich. Seit 2007 Schwerpunkte in Erneuerbarer Energie & Smart City Technologie – siehe https://www.lusak.at/referenzen/ 
    www.lusak.at und www.lobbydermitte.at

    Dr. Roland Kuras

    • Österreichweit und international anerkannter Energie- und Umwelt-Experte und Unternehmer
    • Realisierte erste Wiener Bezirks-Energiegemeinschaft
    • Geschäftsführung / Leitung Strategischer Energieeinkauf & Vertrieb Fa. Power Solution
    • Börsenhändlerzulassung: European Energy Exchange AG-EEX-Terminmarkt
    • Mitglied Kommission: Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft von 2011-2016
    • Mitglied Beratergruppe: KfW Deutschland

     

    TEILNEHMER:

    Führungskräfte in Vereinen, Unternehmen, Kooperationen, Verbänden und NPOs; besonders interessant für die Umwelt-, Energie-, Bau-, Immobilien- und Investment-Branche, aber auch für Rechtsanwälte, Notare, Gemeindefunktionäre, öffentlicher Dienst, Berater und Planer

    ZUR ANMELDUNG mit 15% Nachlass

     

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    Steuerliche Neuerungen 2023

    Der langjährige Partner von Lobby der Mitte, Robert Baumert von Schabetsberger & Partner Steuerberatung hat wieder einmal die wichtigsten Steuer-News für dieses Jahr zusammengetragen. Wir danken ihm dafür und bringen gerne diese für alle Mittelstandsbetriebe interessanten Informationen:

    Steuerliche Neuerungen 2023

    2023 hat der Gesetzgeber neue Begünstigungen für Investitionen und Steuersenkungen vorgesehen. Wir geben Ihnen dazu einen Überblick.

    Investitionsfreibetrag

    Der Investitionsfreibetrag von 10 % bzw. 15 % (im Bereich der Ökologisierung) der Anschaffungs- oder Herstellungskosten kann unter bestimmten Voraussetzungen für Anschaffungen oder Herstellung von abnutzbarem Anlagevermögen nach dem 31.12.2022 geltend gemacht werden.

    Geringwertige Wirtschaftsgüter

    Ab 2023 wurde die Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) von bisher € 800 auf € 1.000 angehoben. Im betrieblichen Bereich gilt die Änderung erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2022 beginnen.

    Erhöhung der Umsatzgrenze – Kleinunternehmerpauschalierung

    Unter bestimmten Voraussetzungen besteht seit 2020 für Kleinunternehmer die Möglichkeit, die Betriebsausgaben pauschal zu ermitteln. Die pauschalen Betriebsausgaben betragen 45 % der Betriebseinnahmen, maximal € 18.900, bzw. bei einem Dienstleistungsbetrieb 20 %, höchstens € 8.400. Der Gewinn ergibt sich aus den Betriebseinnahmen abzüglich den pauschal ermittelten Betriebsausgaben (45 % oder 20 %) und den Beiträgen zur Pflichtversicherung.
    Eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerpauschalierung ist, dass die Umsatzsteuerbefreiung anwendbar ist. Ab 2023 wurde der für die Pauschalierung maßgebliche Betrag um € 5.000 erhöht. Die Umsatzgrenze liegt nun bei € 40.000.

    Senkung der dritten Einkommenssteuerstufe

    Nachdem bereits mit 1.7.2022 die zweite Einkommenssteuerstufe von 35 % auf 30 % (mit einem ganzjährigen Mischsteuersatz für 2022 von 32,5 %) gesenkt wurde, wird mit 1.7.2023 die dritte Tarifstufe von 42 % auf 40 % (mit einem ganzjährigen Mischsteuersatz für 2023 von 41 %) gesenkt. Zusätzlich kommt es durch die Abschaffung der kalten Progression mit 1.1.2023 zu einer Anhebung der jeweiligen Tarifstufen.

    Senkung des Körperschaftsteuertarifs

    Ab dem Kalenderjahr 2023 wird die Körperschaftsteuer von 25 % auf 24 % gesenkt.
    Ihr Steuerberater berät Sie dazu gerne im Detail

    AUTOR & KONTAKT:

    Mag. Robert Baumert, Schabetsberger & Partner, Steuerberatung und Unternehmensberatung GmbH ; Fischerstiege 9 ; A-1010 Wien; Telefon | +43 1 513 56 50 ; E-Mail | office@schabetsberger.at ; www.schabetsberger.at

     

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    EINLADUNG zum Forum über Zivilschutz/Blackout-Abwehr, Mobilität und Smart Streets

    Wenn Unternehmen wie Fonatsch, Zumtobel, Cellnex, Cegelec, Joanneum Research und andere tolle Unternehmen zum FORUM über die heißesten Themen unserer Zeit bitten, dann sollten Mittelstandsbetriebe, Mobilitäts-Techniker und Klima-Zukunftsorientierte nicht lange zögern und sich die EINLADUNG für den 13.4.2023 ansehen sowie bei SSGM anmelden. Viele interessante Neuigkeiten, Informationen und Kontakte wünscht Ihre „Lobby der Mitte“!

    Die neuesten Trends bezüglich Zivilschutz/Blackout-Abwehr, nachhaltige Mobilität und smarte Verkehrsinfrastruktur!

    Kommen Sie am 13.4.2023 zum 3. SSGM-FORUM der Initiative SSGM – Smart Safe & Green Mobility nach Melk! (Eintritt frei)

    • um 10:30 bei Fa. Fonatsch, Industriestr. 6, 3390 Melk, danach wechseln wir
    • ab 12:30 ins Stiftsrestaurant Melk, Abt-Berthold-Dietmayr-Straße 3, 3390 Melk

    Die Smart Cities und Smart Regions der Zukunft setzen auf Digitalisierung, Sicherheit und Klimaschutz. Im Dienst der Menschen und Verkehrs-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer werden jetzt ganz besonders viele Fragen zu den Mega-Trends Mobilität, Zivilschutz / Blackout und nachhaltige Infrastruktur an uns gestellt. Deshalb zeigen Ihnen bei diesem SSGM Forum herausragende Experten ganz genau, wie Kommunen und Infrastrukturbetreiber diese
    Technologie nutzen können. Die Präsentationen zeigen Features, technologischen Vorteile, die Nutzen der User, Kostenschätzungen und wie der Einstieg in die Umsetzung aussieht.

    Die bis heute fixierten Keynote-Speaker:

    • Präsident Kurt Siegl, Bundesverband E-Mobilität Deutschland
    • Generalsekretär DI Mario Rohracher – GSV-Plattform für Mobilität
    • SSGM-Präsident Alexander Meissner
    • Institutsleiter Matthias Groher Institut Neue Mobilität Berlin
    • Institutsdirektor DI Dr. Matthias Rüther Joanneum Research, Steiermark
    • Sowie Vertreter der Unternehmen Fonatsch, Microtronics, Congaia, Zumtobel, LUX Lichtplanung, Elotech, Magnolux, Bike-Energy, cellnex, Swarco, Nedal, Cegelec, und Joanneum Research
    • Moderation Wolfgang Lusak

    Die Agenda des FORUM SSGM am 13.4.2023:

    10:30 Besichtigung der SMART STREET Musterstraße am Gelände der Firma Fonatsch
    12:15 Get together mit Mittagsimbiss in der Forum-Location (die genaue Adresse wird noch allen Angemeldeten bekannt gegeben)
    13:15 Begrüßung & Keynotes zu den Megatrends Mobilität, Zivilschutz / Blackout und nachhaltige Infrastruktur
    13:45 Die Module der Smart Street Technologie mit Nutzen für Kommunen, Infrastruktur & Bevölkerung & VIP Interview-Runde
    14:15 SSGM: die Menschen dahinter – Unternehmen mit Visionen für unsere Zukunft
    14:35 Pause
    14:55 Reale Praxisbeispiele & VIP Interview-Runde
    15:15 Podiumsdiskussion mit Keynote Speakern über energieautarke, effiziente kommunal-regionale Infrastruktur zur Erreichung der Klimaziele
    16:30 Ausklang

    Alle Teilnehmenden erhalten außerdem und nur bei diesem Event ein Exemplar des Buches „Erfolgsfaktor Smart Street“

    Die Einladung richtet sich an Kommunen, Infrastrukturbetriebe, Verkehrseinrichtungen sowie die öffentliche Verwaltung und alle beruflich mit umweltfreundlicher Zukunftstechnologie und Mobilität Beschäftigten.

    Wir – die Mitglieder des Vereins SSGM – freuen uns auf Sie!
    SSGM hat es sich zum Ziel gesetzt, Österreich in Bezug auf Digitalisierung, Sicherheit, Umwelt/Klimaschutz und Mobilität auf den neuesten und humansten Stand zu bringen.

    Bike Energy, Cellnex, LUX, Elotech, Nedal, Joanneum Research, Fomatsch, Congaia, Magnolux, Swarco, Microtronics, Cegelec und Zumtobel

    Der Lohn für verantwortungsvolle technische Entwicklungen ist für alle Beteiligten und natürlich auch die gesamte Bevölkerung

    • Eine wirklich verantwortungsvolle Klimapolitik
    • Mehr Zufriedenheit und Lebensqualität der Menschen
    • Ökologisch intelligente Infrastruktur und Daseinsvorsorge
    • Das Wissen, wie jeder die Smart Streets der Zukunft für sich nutzen kann
    • Marktchancen für nachhaltig orientierte Unternehmen mit all ihren Arbeitsplätzen

    Smart & Safe & Green Mobility (auch hier können Sie sich per Mail mit Nennung von Name sowie Firma/Institution anmelden)
    Präsident Ing. Alexander Meissner
    Industriestr. 6
    A-3390 Melk
    T+43 2752 52723-0
    F +43 27 52 52723-20
    E info@ssgm.eu
    I www.ssgm.eu

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     Die Zukunft des Einkaufens – die „Fusion Shopper“ kommen

    Eine sehr interessante Studie und Vorschau auf die „Zukunft des Einkaufens“. Unbedingt wissenswert für einen unternehmerischen Mittelstand, der an Detail- und Fachhandel liefert, der zwischen Online- und Vor-Ort-Sales schwankt, der ein Bild der Lebens- und Einkaufswelt der Konsumenten in 10 Jahren vor Augen haben will und den neuen „Fusion Shopper“ kennen lernen möchte. Deshalb bringen wir diesen in Website und Newsletter von „PACKAGING 360“ vom Verpackungsunternehmens DS Smith verfassten, wegweisenden Artikel. Foto (c) DS Smith

    So sieht die Zukunft des Einkaufens aus – die „Fusion Shopper“ kommen!

    Experten des Verpackungsunternehmens DS Smith sagen, dass die Beschränkungen im Zuge der Covid-19-Pandemie zu einer dauerhaften Veränderung im Verbraucherverhalten geführt haben. Welcher Verbrauchertyp wird in Zukunft häufiger vertreten sein? Die Verpackungsexperten geben Antworten. Bild (c) DS Smith.

    Der Verbrauchertyp, der in Zukunft häufiger vertreten sein wird, ist der sogenannte Fusion Shopper: Das ist eines der zentralen Ergebnisse einer neuen Befragung des Verpackungsunternehmens DS Smith. Der Fusion Shopper verteilt seine Einkäufe auf stationäre Geschäfte, den Onlinehandel und Click & Collect. Einzelhändler und Marken sehen sich infolge gezwungen, mit der Entwicklung Schritt zu halten.

    Die Befragung zeige, dass die Verbraucher in Deutschland in einem durchschnittlichen Monat viermal im Geschäft einkaufen, sechsmal online shoppen, und dreimal Click & Collect nutzen – wobei der zuletzt genannte Service schnell wachse. So können sich 60 Prozent der Verbraucher, die den Service bereits in Anspruch genommen haben, vorstellen, wieder Click & Collect zu nutzen, heißt es. Während die Verbraucher ihre Einkaufsgewohnheiten grundsätzlich ändern, warnen Experten jedoch auch, dass die Erfahrungen mit neueren Kanälen deswegen nicht immer positiv ausfallen.

    Tatsächlich gibt nur knapp jeder Dritte (32 Prozent) Online-Shopping als seine bevorzugte Einkaufsmethode an. 54 Prozent stimmen der Aussage zu, dass Click & Collect „das Schlechteste aus beiden Welten“ vereint.

    Um Marken dabei zu helfen, sich an ihre rasch wandelnde Einzelhandelsumgebung anzupassen, arbeite DS Smith mit dem Verhaltenswissenschaftler Professor Ivo Vlaev von der University of Warwick Business School zusammen. Vlaev erklärt: „Die Erwartungen der Menschen an Marken haben sich nicht geändert. Da wir aber zu einem gemischten Einkaufsmodell übergehen, müssen Einzelhändler, die sich die Markentreue ihrer Kunden erhalten wollen, sicherstellen, dass sie unabhängig von der Art des Einkaufs ein konsistentes Erlebnis schaffen.“ Sowohl bei Click & Collect als auch beim Online-Shopping könne die Verpackung dazu beitragen, dieses Erlebnis zu verbessern. „Zum Beispiel kann das Design von Verpackungen bei der reibungslosen Bezahlung im Laden helfen. Auch Click & Collect kann durch Verpackungen mit intelligenten, personalisierten IDs verbessert werden. Die Abholung könnte so einfacher, schneller und noch individueller geschehen“, so der Wissenschaftler.

    Die neuen „Fusion Shopper“

    Uwe Väth, Managing Director von DS Smith Packaging Deutschland & Schweiz, sagt dazu: „Die heutigen Verbraucher entscheiden sich nicht mehr für eine Art des Einkaufens, sondern für eine Mischung aus allen Angeboten – sie sind die sogenannten Fusion Shopper. Die vielfältigen Angebote sind ein echtes Risiko für Marken und Einzelhändler. Kunden, die keine einheitlich gute Serviceleistung erfahren, könnten zu Wettbewerbern abwandern. Daher müssen Marken heute einen Weg finden, ihr Angebot nahtlos zu verbinden, damit die Verbraucher zufrieden sind, egal für welche Art des Einkaufens sie sich entscheiden. Die Verpackung ist eine der Möglichkeiten, wie dies geschehen kann.“

    Weitere Erkenntnisse: 38 Prozent der Einkäufer mögen es nicht, in überfüllten Geschäften zu sein. Zwei Fünftel (40 Prozent) der Menschen sind nicht bereit, länger als fünf Minuten in einer Ladenschlange zu warten. Mehr als die Hälfte (56 Prozent) findet Online-Shopping weniger stressig.

    Die Umfrage von DS Smith verdeutlicht auch, was für Verbraucher die größten Probleme bei Click & Collect-Angeboten sind: den Weg zu einem Geschäft auf sich zu nehmen, um den gewünschten Artikel dort abzuholen (22 Prozent), lange auf die Abholung des Produkts warten zu müssen (21 Prozent) sowie auch Bedenken im Hinblick auf die Qualität des Artikels (21 Prozent). Beim Online-Shopping werden die Unannehmlichkeiten, nicht zu wissen, ob der Artikel passt und gefällt (31 Prozent), die Qualität des Artikels nicht einschätzen zu können (31 Prozent), und das Produkt vorher nicht berühren zu können (29 Prozent) als Kernprobleme angegeben.

    Smarte Etiketten 

    Um diese Vielzahl von möglichen Ärgernissen zu reduzieren, haben DS Smith und Professor Vlaev Konzepte für zukünftige Verpackungen entwickelt, die Einzelhändlern und Marken dabei helfen könnten, ihre gemischten Angebote zu verbessern, erklärt das Unternehmen. Als Beispiel sind hier smarte Etiketten oder QR-Codes auf Verpackungen zu nennen, die einfach mit einer Smartphone-Kamera gescannt werden können. Das würde das Anstehen beim Einkaufen überflüssig machen, da die Verbraucher ihre Artikel selbst scannen und online bezahlen könnten. Gleichzeitig ließen sich auch mit QR-Codes weitere Produktinformationen, Angebote oder Online-Werbeinhalte platzieren. Andere zukunftsweisende Konzepte betreffen das Storedesign und die User Experience bei Click & Collect-Angeboten. So könnten interaktive Bildschirme das Stöbern erleichtern – auch nach Ladenschluss. Bei Click & Collect-Angeboten hat insbesondere die Personalisierung durch Abhol-IDs Potenzial, um dem Kunden Wartezeiten zu ersparen und ein angenehmes Erlebnis zu bieten.

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    Compliance-Herausforderungen für den Mittelstand

    Eigentlich ärgern wir von Lobby der Mitte uns immer darüber, wenn auch KMU, die von ihrer Haltung her prinzipiell anständig und verantwortungsvoll agieren mit dem Compliance-Thema beschäftigt werden. Weil es ihnen als eine unnötige Bürokratie, als ziemlich komplizierte Belastung erscheint. Weil sie sich durch ihre natürliche ethische Geschäftsführung sowieso fair und gesetzeskonform verhalten. Aber es gibt auch im Mittelstand „schwarze Schafe“ und wenn ein Unternehmen einmal ein paar hundert Mitarbeiter hat, kann es auch sein, dass mittelständische GmbH-Führungskräfte Grenzen überschreiten.

    Deshalb bringen wir sehr gerne diesen fachlich hervorragenden Fachartikel & Gastkommentar der WIENER ZEITUNG, verfasst vom Gerichtssachverständiger Georg H. Jeitler, Partner im internationalen Wirtschaftsprüfungsunternehmen Grant Thornton. Er ist Experte für Wirtschaftskriminalität und leitet bei Grant Thornton den Bereich Forensic & Compliance Services. Fotocredit © Joachim Haslinger

    Compliance-Herausforderungen für den Mittelstand

    An einem elektronischen Meldesystem für Whistleblower (= Hinweisgeber) führt kaum ein Weg vorbei.

     

    Mit dem kürzlich beschlossenen „HinweisgeberInnenschutzgesetz“ wird die Whistleblower-Richtlinie nun auch in Österreich mit mehr als einem Jahr Verspätung umgesetzt – betroffen sind Unternehmen und der öffentliche Sektor jeweils ab 50 Mitarbeitern. Viele große Unternehmen haben die notwendigen Vorkehrungen bereits getroffen, um Vorschriften im Ausland zu entsprechen. Mittlere und kleinere Unternehmen haben hingegen vielfach auf die österreichische Umsetzung gewartet und müssen sich nun erstmals mit der Frage befassen, welche Art einer Compliance-Organisation notwendig ist.

    Je nach Organisationsgröße ist nun bis Mitte oder Ende des Jahres Zeit, die erforderlichen Strukturen zu etablieren. Angesichts der für viele Unternehmen umfassend notwendigen Maßnahmen sollte trotz des großzügig wirkenden Zeitrahmens rasch mit der Umsetzung begonnen werden.

    An der Etablierung eines elektronischen Meldesystems führt realistisch betrachtet kaum ein Weg vorbei; es sind zudem mündliche Meldemöglichkeiten einzurichten, und auch persönliche Kontakte müssen möglich gemacht werden.

    Für elektronische Systeme besteht eine Vielzahl an guten technischen Lösungen am Markt, auf die zurückgegriffen werden kann. Damit ist es aber nicht getan: Die Herausforderung für Unternehmen liegt eher im Betrieb der sogenannten internen Stellen, die den Hinweisen in einer spezialisierten, weisungsfreien Struktur nachzugehen haben.

    Zahlreiche Verpflichtungen & freiwillig betriebene Hinweisgebersysteme

    Das Gesetz sieht zahlreiche Verpflichtungen vor, die unter anderem rechtliches, betriebswirtschaftliches und technisches Fachwissen erfordern. Neben der generellen Einordnung von Meldungen sind im Gesetz festgehaltene Sorgepflichten eine Herausforderung: Die Identität von Hinweisgebenden darf auch nicht indirekt ableitbar sein. Bei übermittelten Beweisdokumenten wird daher umfassendes Verständnis darüber benötigt, welche verdeckten Informationen aus diesen ausgelesen werden können. Und die Verpflichtung zur zügigen Information binnen drei Monaten erfordert Kompetenz bei internen Ermittlungen.

    Aus den Erfahrungen mit freiwillig betriebenen Hinweisgebersystemen zeigt sich, dass die überwiegende Mehrheit der Unternehmen nur mit wenigen Fällen von Hinweisgaben zu rechnen hat. Viele Meldungen liegen zudem außerhalb des engen Geltungsbereiches des neuen Gesetzes. Für zahlreiche Unternehmen ist die Einrichtung eigener betriebsinterner Strukturen daher kein idealer Weg – oft bestehen weder die organisatorischen Umstände, noch kann das notwendige Fachwissen vernünftig aufgebaut und erhalten werden.

    Abhilfe kann die Auslagerung an spezialisierte Unternehmen schaffen: Das Gesetz sieht die Möglichkeit vor, Dritte mit den Aufgaben der internen Stelle zu beauftragen, was für viele nicht nur der günstigere, sondern im Ernstfall auch sicherere Weg sein wird. So können Hinweise von rechtskundigen Spezialisten weisungsfrei eingeordnet, behandelt und bei Bedarf durch unabhängige forensische Ermittlungsmaßnahmen weiterverfolgt werden, ohne die Risiken interner Interessenskonflikte.

    Georg H. Jeitler

    KONTAKT:

    Grant Thornton Austria GmbH
    Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

    Gertrude-Fröhlich-Sandner-Straße 1 / Top 13
    A-1100 Wien
    T +43 1 505 43 13
    E office1100@at.gt.com
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    Positive Begleiteffekte aus Körperschaftsteuer-Senkung & Erhöhung der Kleinunternehmerpauschalierung in der Einkommensteuer

    Wir bringen wieder einmal wertvolle Infos und Tipps unseres Lobby der Mitte-Steuerexperten Reinhard Stulik von STULIK-STEUERBERATUNG  (Danke!). In Inflations-, Krisen- aber auch großen Chancenzeiten wie diesen ist es immer gut zu wissen, wie mittelständischen GmbHs und Kleinunternehmen Steuern legal sparen oder sich Geld vom Staat holen können (2 Berichte zu: 1. Körperschaftssteuersenkung für GmbH; 2. Erhöhung der Kleinunternehmer-Pauschalierung in der Einkommensteuer)

    Positive Begleiteffekte aus der Senkung der Körperschaftsteuer seit 2023

    Hintergrund: Als Körperschaftsteuer (KSt) wird die Steuer auf das Einkommen von juristischen Personen bezeichnet. Dazu zählen beispielsweise Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder AG.
    Mit Beginn des Jahres 2023 ist der Körperschaftsteuersatz von 25 % auf 24 % abgesenkt worden und eine weitere Absenkung erfolgt mit dem Jahr 2024 von 24 % auf 23 %. Neben niedrigerer Steuerbelastung auf Ebene der Körperschaft ergeben sich durch die Absenkung weitere Änderungen, welche nachfolgend überblicksmäßig dargestellt werden.
    • Betroffen von der Senkung des Körperschaftsteuersatzes sind unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtige Körperschaften wie auch Privatstiftungen i.Z.m. der Zwischenkörperschaftsteuer.
    • Im Rahmen der KESt und ImmoESt von Körperschaften kommt es auch zu Folgeänderungen.
    • Die Abzugsteuer für Leitungsrechte wurde mit Beginn 2023 auf 7,5 % gesenkt (von 8,25 %).
    • Bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr gelten die 25 % Körperschaftsteuer weiterhin für Einkommensteile aus dem Kalenderjahr 2022 – auch bei späterer Erfassung. Daher wird auch der Steuersatz von 24 % auf Einkommensteile aus dem Jahr 2023 anzuwenden sein, die jedoch später erfasst werden. Bei der Zuordnung besteht das Wahlrecht, die zuzurechnenden Einkommensteile aus dem Kalendervorjahr entweder pauschal nach Kalendermonaten oder exakt durch einen Zwischenabschluss zu ermitteln.
    • Eine Sonderregelung in punkto abweichenden Wirtschaftsjahrs gilt auch im Rahmen der Gruppenbesteuerung. Die Aufteilung des Gruppeneinkommens und eine Versteuerung der Einkommensteile mit unterschiedlichen Körperschaftsteuersätzen soll nur erfolgen, wenn der Gruppenträger ein abweichendes Wirtschaftsjahr hat (z.B. 2022/2023). In solchen Fällen ist ausschließlich eine pauschale Zurechnung nach Kalendermonaten (auf die Jahre 2022 bzw. 2023) vorgesehen.

    Kleinunternehmerpauschalierung in der Einkommensteuer ab 2023 erhöht

    Die Pauschalierung für Kleinunternehmer in der Einkommensteuer (siehe dazu Beitrag aus dem Mai 2021) hat steuerliche Entlastungen und Vereinfachungen mit sich gebracht,

    Die Pauschalierung für Kleinunternehmer in der Einkommensteuer hat steuerliche Entlastungen und Vereinfachungen mit sich gebracht, da unter bestimmten Voraussetzungen pauschal Betriebsausgaben i.H.v. 45 % der Betriebseinnahmen bzw. von 20 % bei Dienstleistungsbetrieben steuerlich in Abzug gebracht werden können. Neben dem Grundfreibetrag von (mittlerweile) 15 % können zusätzlich noch Beiträge zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken- Unfall- und Pensionsversicherung sowie Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung und Pflichtbeiträge an eine Betriebliche Vorsorgekasse steuerlich geltend gemacht werden.

    Um der allgemeinen Inflationsentwicklung Rechnung tragen zu können, wurde die Umsatzgrenze, bis zu der die Pauschalierung für Kleinunternehmer angewendet werden kann, ab der Veranlagung 2023 um 5.000,00 € erhöht. Mit der Erhöhung ist jedenfalls sichergestellt, dass mit Umsätzen bis zu (mindestens) 40.000 € pro Jahr die Pauschalierungsform in Anspruch genommen werden kann. Technisch betrachtet ist die Erhöhung als Toleranzregel in der Einkommensteuer zur Anknüpfung an die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung konzipiert. Da die Kleinunternehmergrenze im UStG nach höchstgerichtlicher Rechtsprechung als Nettogrenze zu verstehen ist, dürfte die Erhöhung der Umsatzgrenze im Sinne der einkommensteuerlichen Kleinunternehmerpauschalierung tatsächlich noch höher ausfallen. Demnach könnte die Umsatzgrenze, bis zu der (ohne Berücksichtigung von zeitlich begrenzten Toleranzgrenzen) die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden kann, bei 47.000 € (35.000 € erhöht um 20 % + 5.000 €) oder sogar bei 48.000 € (35.000 € erhöht um 20 % + 6.000 € (= 5.000 erhöht um 20 %)) liegen.

    KONTAKT:
    Reinhard Stulik Steuerberatungs GmbH & Co OG
    A-3150 Wilhelmsburg, Färbergasse 3
    Telefon: +43 2746 2520 / Fax: DW 50
    E-mail: k.brauneder@stulik.at
    Web: http://www.stulik.at

     

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    Neuer Energiegemeinschaften-Ratgeber für KMU eingetroffen

    Seit es das neue EAG, das Energieausbaugesetz gibt, haben Unternehmen, auch KMU und Mittelstandsbetriebe die Möglichkeit selbst eigene Energiegemeinschaften zu gründen oder solchen beizutreten und damit Strom gemeinsam mit anderen zu erzeugen, zu speichern, zu nutzen und auch zu verkaufen. Die Vorteile liegen auf der Hand:

      1. Wirtschaftlichkeit: Erhöhter Eigenbedarf, Absicherung gegen Energiepreissteigerungen, schnellere Amortisation von Investitionen in Erzeugungsanlagen, Synergien durch Kooperation mit anderen Betrieben
      2. Größere Unabhängigkeit: Wenn mehrere ihre Stromerzeugung intelligent zusammenlegen und auch noch richtig speichern, dann kann man Schwankungen in der Verfügbarkeit des Stromes leichter ausgleichen und muss weniger Strom zukaufen
      3. Nachhaltigkeit leben/CSR: Gute Nachbarschaft im Betriebs- bzw. Mischgebiet, Kofinanzierung z. B. eines Gründachs, eines Speichers etc.
      4. Sektorkopplung mit Elektromobilität – E-Mobilität mit eigenem Strom
      5. Gutes Service: Verbessert die Kundenbindung, man kann eigene Dienstleistungen anbieten
      6. Motivation für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
      7. Erfolgreiches Marketing: Nach außen Innovationsgeist und Umweltbewusstsein zeigen

    Neuer Energiegemeinschaften-Ratgeber eingetroffen

    HIER geht es zu einem kompletten Energiegemeinschaften-Ratgeber für KMU – herausgegeben von der Koordinationstelle für Energiegemeinschaften im Klima/Energiefonds. Danke an EG-Experten Stephan Heidler von der Koordinationsstelle, der uns den LINK zur Verfügung gestellt hat

    Hier das Vorwort von BMK-Umweltministerin Leonore Gewessler zum Ratgeber:

    „Die Energiewende gehört uns allen. Mit dem im Sommer 2021 beschlossenen Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) wird es so einfach wie nie zuvor, gemeinsam Strom zu erzeugen, zu speichern und zu nützen. Mit den Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften kann jeder künftig das Klima schützen, Teil der Energiewende werden und dabei sogar Geld sparen. Damit ist das EAG ein echter Meilenstein im Kampf gegen die Klimakrise. Um möglichst vielen Menschen in ganz Österreich die Beteiligung an der Energiewende zu ermöglichen, haben wir zwei völlig neue Modelle geschaffen: die Erneuerbare-Energie- und die Bürgerenergie-Gemeinschaften. Sie ermöglichen uns, die Bevölkerung miteinzubeziehen und das Energiesystem zu dezentralisieren, indem künftig alle gemeinsam Strom erzeugen, speichern und verbrauchen können. Je mehr Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften wir in unseren Regionen und Städten errichten, umso schneller werden wir unabhängig von fossilen Importen.

    Dabei ist die Teilnahme von Betrieben in Energiegemeinschaften sehr vorteilhaft: Durch einen zeitlich versetzten Strombedarf können sich Betriebe, private Haushalte und die Gemeinde in ihrem Lastprofil gut ergänzen. Neben der Stärkung der regionalen Wertschöpfung können innergemeinschaftliche stabile Energiepreise für einen längeren Zeitraum vereinbart werden. Ich lade Sie ein, an der österreichischen Energiewende mitzuwirken und freue mich über Ihr Engagement bei der Etablierung von Energiegemeinschaften im ganzen Land. Ergreifen wir gemeinsam diese Chance und ziehen wir an einem Strang – kommende Generationen werden es uns danken!“

    Leonore Gewessler
    Bundesministerin für Klimaschutz,
    Umwelt, Energie, Mobilität,
    Innovation und Technologie

    LINK: Nächstes Seminar über den Aufbau der neuen Energiegemeinschaften

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    Mittelstand zwischen Weltwirtschaftsforum & Global-Armut

    Und wo bleiben wir?
    Es ist immer wieder das gleiche Spektakel. In Davos trifft sich Reich & Mächtig. Aus aller Welt werden Politiker und Fachleute dazu geladen, welche das „Green Washing“ und „so Tun als ob man sozial engagiert wäre“ erleichtern. Draußen und vor allem in den Medien schäumen die Wirtschafts-Globalisierungsgegner, Umweltorganisationen und Armutsbekämpfer. Und diejenigen, die eine Lösung zu bieten haben, die am meisten für eine Verbesserung leisten, bleiben weitestgehend ignoriert. 

    Das Motto des gerade beginnenden Weltwirtschaftsforums 2023 in Davos (WEF) lautet „20 Jahre Open Forum Davos: Unsere Umwelt – Lehren, Herausforderungen und Chancen“. Außerdem werden jede Menge Umweltexperten und Sozialorganisations-Vertreter zu dem „Open Forum“ eingeladen. Das klingt doch ganz gut, konstruktiv und verantwortungsvoll, oder? Dem gegenüber meldet die Armutsbekämpfungs-Organisation OXFAM, dass unter dem Strich Konzerne und Superreiche die Gewinner von Corona-Pandemie und Energiekrise seien. Oxfam errechnete, dass das reichste Prozent der Weltbevölkerung seit Beginn der Corona-Pandemie rund zwei Drittel des weltweiten Vermögenszuwachses kassiert hat. 

    Der Mittelstand sieht daher all diese widersprüchlichen Events, Aussagen und Entwicklungen mit Unbehagen und Ärger. Denn einmal mehr ignorieren globale Konzernwirtschaft, globale Armutsbekämpfungs-Organisationen und Medien, dass die mittelständische Wirtschaft in dieser Auseinandersetzung unter die Räder kommt. Weil sie immer noch den Großteil der Steuerzahlungen für den Sozialstaat schultert und zumeist gar nicht so reich bis selbst arm ist. Weil sie gegenüber Steuer-privilegierten Kapitalgesellschaften und globalen Steuerflucht-Maßnahmen der Reichen benachteiligt und ausgebeutet wird. Weil sie im Medien-Konzert über die „Reichsten der Reichen“ und „Ärmsten der Armen“ nicht vorkommt und daher auch keinen politischen Druck gegen ihre vielfältigen Benachteiligungen aufbauen kann. Weil sie im Schwarz-Weiß-Bild der westlichen Wirtschafts- und Sozialpolitik kaum vorkommt und dadurch umso leichter ignoriert werden kann. Die Lobby der Mitte beweist seit 15 Jahren für Österreich, dass die Lobby-Macht der Konzerne, Banken, Investoren und Kapitalismus-hörigen Staaten weiter steigt, während die Durchsetzungsfähigkeit von EPU, KMU und Selbständigen permanent sinkt. Ähnliches gilt in ganz Europa.

    Liebe WEF-Mitglieder: Habt Ihr kapiert, dass mit dem unternehmerischen Mittelstand auch Eure Lieferanten und Kunden zugrunde gehen? Liebe OXFAM- und sonstigen Gerechtigkeits-Aktivisten: Ist Euch klar, dass es den Menschen ohne Mittelstand noch viel schlechter gehen wird, weil er für faire Arbeitsplätze, nachhaltige Innovationen, guten Lehrlings-Nachwuchs, regionale Nahversorgung und ausreichend volle Steuertöpfe sorgt?

    Lesen Sie hier 2 Berichte, der erste vom Weltwirtschaftsforum, der zweite von Oxfam. Beide geschrieben zum Anlass der Weltwirtschaftsforum-Eröffnung. Vom wahren Herz, Hirn und Rückgrat der Wirtschaft, vom Mittelstand ist in diesen nichts zu lesen. Die generelle Spaltung und Polarisierung aber auch die Ignoranz der kapitalistischen und sozialistischen Pressure-Groups tötet damit die Mitte der Gesellschaft. Die Lobby der Mitte protestiert. Im Namen aller.

    Wolfgang Lusak

    1. Zwanzig Jahre Open Forum Davos: Unsere Umwelt – Lehren, Herausforderungen und Chancen

    Im Rahmen des World Economic Forum Annual Meeting 2023 widmet sich das diesjährige Open Forum Davos dem Thema Our Environment: Lessons, Challenges and Opportunities. Dies ist das 20. Jahr des Open Forum, in dem Sitzungen stattfinden, die verschiedene Gruppen aus der ganzen Welt willkommen heißen, um zuzuhören und Erfahrungen mit Experten und Führungskräften auszutauschen. Gesprächsthemen sind unter anderem einige der drängendsten Themen für Klima, Natur und Mensch.

    Die Ausgabe 2023 des Open Forum zieht eine Bestandsaufnahme der Lektionen, die wir gelernt haben, und der größten Herausforderungen, denen wir im Kampf um die Stabilisierung des Klimas, den Stopp des Zusammenbruchs der Natur, die Verbesserung der Ernährungssicherheit, den Übergang zu sauberer Energie und die Unterstützung der von der Krise am stärksten betroffenen Gemeinden gegenüberstehen. Führungskräfte aus allen Lebensbereichen werden Möglichkeiten und Lösungen für die vielen Umweltkrisen erkunden, mit denen wir konfrontiert sind. Jede Sitzung des Open Forums, die unterschiedliche Meinungen und Hintergründe umfasst, um gerechte und nachhaltige Lösungen in der Klimakrise zu finden, wird regionale, generationelle und andere soziodemografische Unterschiede berücksichtigen.

    Mehr indigene Führer, insbesondere Frauen, werden teilnehmen als je zuvor. Dazu gehören: Hindou Oumarou Ibrahim, Präsidentin der Vereinigung indigener Frauen und Völker des Tschad; Jocelyn Formsma, CEO of National Association of Friendship Centres; Fawn Sharp, Präsident des National Congress of American Indians USA; Maickson dos Santos Serrão, Global Shaper und Vizekurator des Manaus Hub Brasilien; und Helena Gualinga, Mitbegründerin des Indigenous Youth Collective of Amazon Defenders.

    In Zusammenarbeit mit YouTube wird der Gastgeber von „Nas Daily“, Nuseir Yassin, eine Diskussion über technologische Innovationen für Klima und Natur leiten. Yassin wird von der Musikerin und Philanthropin will.i.am, dem Sea6 Energy Pvt Limited-Führer Sowmya Lakshmi Balendiran, Global Shaper Maickson dos Santos Serrão und Inari-CEO Ponsi Trivisvavet begleitet.

    Mehr als 1 Milliarde Menschen leben mit einer Behinderung und gehören zu denen, die am stärksten von der Klimakrise betroffen sind. Im Gespräch mit den anderen Podiumsteilnehmern wird der Schweizer Autor Christoph Keller untersuchen, wie Möglichkeiten für Inklusion und Menschen mit Behinderungen geschaffen werden können.

    Eine Sitzung, die gemeinsam mit Jugendlichen der Pfadfindergruppe „Battasendas Viamala“ aus dem Kanton Graubünden gestaltet wurde, wird diskutieren, wie sich aktuelle Lebensstile und organisatorische Praktiken ändern müssen, um die Gesundheit des Planeten wiederherzustellen und das Wohlergehen heutiger und zukünftiger Generationen zu schützen.

    Eine weitere Sitzung mit Studierenden der International School of Zug und Luzern befasst sich mit der Frage, wie Multi-Stakeholder-Engagements und Partnerschaften aufrechterhalten werden müssen, um die Dynamik des Klimaschutzes aufrechtzuerhalten.

    2. Oxfam kritisiert Konzerngewinne bei steigender Armut

    entnommen dem Handelsblatt 16.1.23

    Diskussionsstoff für das Weltwirtschaftsforum: Die Reichen werden in der Krise nur noch reicher, sagt Oxfam. Die politische Forderung ist klar – wird aber nicht von allen gern gehört.

    Davos Vor dem Start des Weltwirtschaftsforums (WEF) in Davos hat die Entwicklungsorganisation Oxfam mit Nachdruck vor steigender Ungleichheit in der Welt, aber auch in Deutschland gewarnt. Erstmals seit 25 Jahren hätten extremer Reichtum und extreme Armut zuletzt gleichzeitig zugenommen.

    Durch den deutlichen Anstieg der Lebensmittel- und Energiepreise im vergangenen Jahr seien Milliardäre noch reicher geworden. „Während Millionen Menschen nicht wissen, wie sie Lebensmittel und Energie bezahlen sollen, bringen die Krisen unserer Zeit gigantische Vermögenszuwächse für Milliardärinnen“, sagte Oxfam-Referent Manuel Schmitt.

    Wie aus dem Bericht der kapitalismuskritischen Organisation zur WEF-Jahrestagung in Davos hervorgeht, haben 95 Lebensmittel- und Energiekonzerne weltweit ihre Gewinne im Jahr 2022 mehr als verdoppelt. Sie erzielten demnach 306 Milliarden US-Dollar an Zufallsgewinnen und schütteten 257 Milliarden US-Dollar (84 Prozent) davon an Aktionärinnen und Aktionäre aus. Oxfam definiert hier Gewinne als Zufallsgewinne, wenn sie den Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2021 um zehn Prozent oder mehr übersteigen.

    Oxfam sieht Konzerne und Superreiche als Gewinner der Energiekrise

    Unter dem Strich seien Konzerne und Superreiche die Gewinner von Corona-Pandemie und Energiekrise, hielt Oxfam fest. So habe das reichste Prozent der Weltbevölkerung seit Beginn der Corona-Pandemie rund zwei Drittel des weltweiten Vermögenszuwachses kassiert. In Deutschland sei der Trend noch deutlicher: Vom Vermögenszuwachs, der 2020 und 2021 in Deutschland erwirtschaftet wurde, entfielen demnach 81 Prozent auf das reichste eine Prozent der Bevölkerung.

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