„Grace Period“-Unterstützung für Mittelstand

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„Grace Period“-Unterstützung für Mittelstand

Wenn sich gleich 3 Ministerien für KMU- und Mittelstand-relevante Maßnahmen einsetzen, dann berichten natürlich auch wir darüber und geben hier eine PA des BMDW wieder. (Foto Schramböck/Blümel/Aschbacher von PK BMDW)

Regierung zieht an einem Strang für Betriebe

Bundesregierung arbeitet an zweijähriger Grace Period – Maßnahmenbündel für Familienunternehmen sowie KMU während der Betriebsübergabe

Wien (BMDW) – Das Wirtschafts-, Arbeits- und Finanzministerium arbeiten gemeinsam an einer zweijährigen Grace Period, in der Unternehmerinnen und Unternehmer während der Zeit der Betriebsübergabe unterstützt werden sollen. Während dieser Zeit soll es Maßnahmen geben, um die Übergabe von Unternehmen zu erleichtern. Die Bundesregierung zieht dabei an einem Strang und erarbeitet im Bereich der Gewerbeordnung, des Arbeits- und Abgabenrechts ein Bündel an Maßnahmen.

Barrieren abbauen und Unterstützung ausbauen

Im Bereich der Gewerbeordnung soll die bisherige Pflicht zur Ruhensanzeige zum Recht umgewandelt werden. Auch die Vorlage von Firmenbuchauszügen in Gewerbeverfahren soll entfallen. „Gerade für Familienunternehmen und KMU ist bürokratischer Aufwand eine Herausforderung. Unser Ziel ist es, Barrieren abzubauen und Unterstützung auszubauen. Durch den Entfall der Vorlage von Firmenbuchauszügen beschleunigen wir die Anmeldeverfahren und ersparen unserer Wirtschaft damit wertvolle Wartezeit“, so Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck.

Während der Grace Period sollen auch bestimmte Pflichten im Arbeitsrecht entfallen, um eine bürokratische Entlastung ohne Minderung der Schutzstandards zu erreichen. Außerdem wird sich die Arbeitsinspektion bei Betriebsübergaben von KMU und Familienbetrieben verstärkt auf die Beratung konzentrieren und den Fokus auf „beraten vor strafen“ legen. „Als Arbeitsministerin ist mir der Schutz und die Gesundheit arbeitender Menschen am Arbeitsplatz ein besonderes Anliegen. Mit der Grace Period erweitern wir das Beratungsangebot durch die Arbeitsinspektorate speziell bei Betriebsübergängen mit Fokus auf KMU. Damit unterstützen die Arbeitsinspektorinnen und Arbeitsinspektoren mit bestmöglicher Beratung in Fragen zum Arbeitnehmerschutz. Davon profitieren langfristig sowohl die Betriebe als auch die Arbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer“, so Arbeitsministerin Christine Aschbacher.

Abgabenbehörde begleitet 

Im Bereich des Abgabenrechts soll für Unternehmerinnen und Unternehmer die Möglichkeit geschaffen werden, während des Übergabeprozesses durch die Abgabenbehörde begleitet zu werden. „Gerade bei Firmenübergaben braucht es Zahlenklarheit und Transparenz. Die Finanzverwaltung kann hier als serviceorientierte Behörde unterstützen und begleiten. Damit helfen wir vor allem jüngeren Unternehmern und jenen, die sich in ein neues Geschäftsfeld wagen. Im Zuge dieses Prozesses werden einerseits bislang noch ungeprüfte Zeiträume des übergebenden Unternehmers analysiert, andererseits besteht die Möglichkeit, Auskunft über bereits verwirklichte oder noch nicht verwirklichte Sachverhalte zu erhalten. Damit geben wir Firmenübernehmern größtmögliche Rechts- und Planungssicherheit“, hält Finanzminister Gernot Blümel fest.

21.10.2020

 

Rückfragehinweis:        

Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW)
Pressesprecherin der Bundesministerin Josephine Raimerth
Tel. Büro: + 43 1 711 00 – 805649
Mail: josephine.raimerth@bmdw.gv.at

Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend (BMAFJ)
Pressesprecherin Stv. der Bundesministerin Christine Aschbacher, Caroline Göschl
Mail: caroline.goeschl@bmafj.gv.at

Bundesministerium für Finanzen (BMF) Pressestelle
Tel.: +43 1 514 33 501 031
Mail: bmf-presse@bmf.gv.at
Internet: http://www.bmf.gv.at
Johannesgasse 5, 1010 Wien

 

 

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