Genehmigungs-freistellungsverordnung: Mehr Freiheit für Mittelstand

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Genehmigungs-freistellungsverordnung: Mehr Freiheit für Mittelstand

(Wien – aktuelle Mitteilung des BMDW) Wirtschafts-Ministerin präsentiert eine novellierte Verordnung, sie soll 18.000 Betrieben Bürokratie-Abbau und weitere Vorteile bringen.

Wir veröffentlichen diese Presse-Mitteilung im Lobby der Mitte-Blog um den österreichischen Mittelstands-Betrieben auch einmal eine offenbar gute Nachricht überbringen zu können.

Schramböck: Genehmigungsfreistellungsverordnung bringt mehr Freiheit für Unternehmen; Novelle tritt am 7. Juli in Kraft

Wien (BMDW) „Morgen, am 7. Juli 2018, tritt die Novelle zur 2. Erweiterung der Genehmigungsfreistellungsordnung in Kraft. Wir entlasten damit unsere heimischen Unternehmerinnen und Unternehmer und geben ihnen mehr Raum zum Wirtschaften“, so Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Margarete Schramböck. Mit der Erlassung der 2. Genehmigungsfreistellungsverordnung (2015) wurde ein erster Schritt gesetzt, mit dem ungefährliche Betriebsanlagen von der gewerberechtlichen Betriebsanlagen-Genehmigungspflicht ausgenommen worden sind. Angesichts der positiven Erfahrungen der Praxis, die das jährliche Aufkommen an Betriebsanlagenverfahren um ca. 2.800 Fälle vermindert hat, wird die Genehmigungsfreistellungsverordnung um neue Betriebsanlagenarten und Anwendungsbereiche erweitert werden.

18.000 Betriebe profitieren von Deregulierungsmaßnahme

Künftig werden Einzelhandelsbetriebe mit einer Betriebsfläche von bis zu 600 Quadratmeter (bisher 200 Quadratmeter), Schneidereien mit haushaltsüblichen Nähmaschinen, Beherbergungsbetriebe mit einer Betriebsfläche von bis zu 600 Quadratmeter mit höchstens 30 Gästebetten, Dentalstudios, Betriebsanlagen innerhalb einer Eisenbahnanlage, Flugplatz, Häfen oder Krankenanstalten oder etwa Betriebsanlagen von einzelnen Gewerbetreibenden innerhalb einer genehmigten Gesamtanlage mit einer Betriebsfläche von 400 Quadratmeter keine Genehmigung für den Betrieb der Anlage brauchen. Insgesamt profitieren davon rund 18.000 heimische Betriebe.

Mit der Neugestaltung der Verordnung entfallen rund 1.000 Neugenehmigungsverfahren pro Jahr. Das bringt den heimischen Unternehmen sowie den vollziehenden Behörden Einsparungen von etwa 5 Millionen Euro jährlich. „Die Erweiterungen bei der Genehmigungsfreistellungs-Verordnung sind richtungsweisende Maßnahmen für einen modernen Wirtschaftsstandort. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Entbürokratisierung“, sagt die Wirtschaftsministerin.

06.07.2018

Rückfragehinweis: Pressesprecherin der Bundesministerin Kathrin Schriefer
Tel. Büro: (01) 711 00-805140; Mail: kathrin.schriefer@bmdw.gv.at

Kommentar von Wolfgang Lusak/Lobby der Mitte: Ein guter Schritt in die richtige Richtung! Bitte nicht locker lassen. Immer noch ist der Mittelstand durch viele andere bürokratische Hürden (z.B. überzogenes Arbeitnehmerschutzgesetz), durch Steuer-Benachteiligung gegenüber vielen Konzernen, Mangel an gut ausgebildetem Nachwuchs und Fachkräften, schwierigem Zugang zu Kapital und schwaches Durchsetzungsvermögen (fehlende Lobbying-Strukturen) benachteiligt.

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