Wie gerecht ist die COV19-Hilfe der Regierung?

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Wie gerecht ist die COV19-Hilfe der Regierung?

Laut dem uns von einer Lobby der Mitte-Followerin zugesendeten Bericht & Kommentar 42 Milliarden Euro: Wer die meisten Corona-Hilfsgelder in Österreich erhält des Magazins KONTRAST.at (Hinweis: nicht unabhängig, ein Parteimedium der SPÖ) erhielt der Gastronom Martin Ho 1,7 Mio. Euro, Rene Benko für seine Firmen knapp 8 Millionen und der Glücksspielkonzern Novomatic 2,4 Mio. € an Corona-Hilfsgeldern. Weiters sagt KONTRAST, dass Starbucks gleich 280 x mehr Hilfsgelder bekam, als man überhaupt Steuern zahlt. Auch andere Follower haben ähnliche Berichte diverser Medien an uns gesendet und gefragt: Ist das wahr? Ist das gerecht? Wir haben daraufhin unseren Lobby der Mitte-Steuerexperten Reinhard Stulik von Stulik Steuerberatung (dessen Kanzlei unzählige CORONA-Hilfsgeld-Ansuchen für KMU mit der COFAG abgewickelt hat) zu dem Thema um seine Meinung gebeten. Unten gibt es auch einen Link zu einem sehr guten DIE PRESSE-Artikel zu dem gleichen Thema.

Wie gerecht ist die COV19-Hilfe der Regierung?

Liebe Lobby der Mitte-Freunde und Partner!

Dass es zu Überförderungen kommt, war leider zu erwarten, weil man die Förderungen vom Umsatz, also für Umsatz-Rückgänge berechnet hat. Ich habe im April 2020 ein Modell ausgearbeitet, das den Verdienstentgang vergütet hätte und vollautomatisch über Finanzonline gegangen wäre. Dieses Modell hätte aus den Daten der Steuererklärungen die variablen Kosten ermittelt und somit einen Deckungsbeitrag. Dieses Modell wurde auch von der WKO aufgegriffen und mit der Regierung besprochen, jedoch konnte sich die WKO nicht durchsetzen. Wenn für November 2020 80% des Umsatzes und für Dezember 50% vergütet wurden, dann ist es also kein Wunder, wenn es zu Überförderungen kommt.

Beispiel: Ein Gastronomiebetreib hat eine Wareneinsatz von 18-27% und Personalkosten von 30-40%. Wenn die Personalkosten durch Kurzarbeitsbeihilfe gedeckt werden und der Wareneinsatz entfällt kommt es zu Überförderungen. Ohne es zu verschulden haben also auch manche KMU sehr von den CORONA-Hilfen profitiert.

Ich finde es jedoch nicht richtig die Unternehmer jetzt für die – sagen wir – suboptimale Fördermodell-Entscheidung der Regierung an den Pranger zu stellen. Und natürlich kann ich auch von mir aus nicht beurteilen, ob bei den in den Berichten und Listen angeführten Förderungen seitens der Unternehmen mit der richtigen Angaben gearbeitet wurde. Wenn dort rechtswidrig „getrixt“ wurde, das heißt Falschangaben gemacht wurden, dann wird das vermutlich von der COFAG geprüft, entdeckt und geahndet werden. Wer sich Förderungen erschlichen hat, muss diese zurück zahlen.

Es gibt eben Branchen, die haben eine geringe Handelsspanne und erhalten 80% vom Umsatz. Dass eine Vergütung auf Basis des Umsatzes immer zu Ungerechtigkeiten führt, ist jedem verständlich. Wenn sich jetzt jemand über diese voraussichtlichen Ungerechtigkeiten wundert, dann verstehe ich das nicht. Wundern kann man sich nur über die Ausgestaltung der Förderung.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Stulik

Kurzfassung:
Die Förderungen sollten treffsicherer und unbürokratisch sein. Mein Vorschlag vom April 2020 über eine Abwicklung, welche den Verdienstentgang erfasst – vollautomatisch über Finanz-Online – wäre das Richtige gewesen. Jedoch konnte sich die WKO, die das Modell aufgegriffen hat, nicht durchsetzen. Jede Förderung auf Basis des Umsatzes wird nicht gerecht sein.

Hier ist gerade der aktuelle, sehr gut recherchierte DIE PRESSE-Artikel „Covid-Hilfen: Ist der Staat zu großzügig? herein gekommen. Lesenswert!

Und hier auch noch die Umfrage und der klare Kommentar von Mag. Gerald Zmuegg, Senior Partner beim Beratungsunternehmen Finanzombudsteam: „Überförderung oder Unterförderung“

Hier geht es noch zu einem anderen, Themenverwandten Kommentar von Reinhard Stulik: Die COFAG-Ansprechpartner: WO SIND SIE? (Zusammenfassung der Probleme mit der COFAG)

 

Reinhard Stulik

KONTAKT:

Reinhard Stulik Steuerberatungs GmbH & Co OG
A-3150 Wilhelmsburg, Färbergasse 3
Telefon: +43 2746 2520 / Fax: DW 50
E-mail: k.brauneder@stulik.at
Web: http://www.stulik.at

 

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