Lobby der Mitte hat sich die von der Bundesregierung vorgelegte und gestern im Nationalrat beschlossene Gewerbeordnungs-Novelle genau angesehen. Das Resümee ist erfreulich, aber nur für diese Novelle:
Ja, diese neue Gewerbeordnungs-Novelle bringt tatsächlich Vorteile für den unternehmerischen Mittelstand, also für EPU, Startups, KMU, Familienbetriebe und Freiberufler
Der Regierung gebührt Respekt und Anerkennung für diese neuen gesetzlichen Grundlagen. Wofür sie weiterhin sehr viel Kritik und Ablehnung verdient, können sie am Ende diese Artikels lesen.
Die im Oktober 2026 einstimmig im österreichischen Nationalrat beschlossene Gewerbeordnungsnovelle setzt auf einen gezielten Abbau von Verwaltungs- und Genehmigungshürden. Hier können Sie I. die Beschluss-Details und die 7 wesentlichen Vorteile für die Wirtschaft sehen. II. können Sie sich auch davon überzeugen, dass Mittelstand & KMU bei dieser Reform tatsächlich Vorteile ziehen können.
I. Die Details des Beschlusses & die sieben wesentlichen Vorteile für Unternehmen & Wirtschaft
1. Genehmigungsfreistellung für PV-Anlagen & E-Ladestationen
- Details: Gewerblich genutzte Photovoltaikanlagen und E-Ladestationen für Kraftfahrzeuge werden gewerberechtlich von der Genehmigungspflicht freigestellt. Damit entfallen Einzelprüfungsverfahren bei der Gewerbebehörde. Für Sonderfälle wird ein schlankes Feststellungsverfahren eingerichtet.
- Vorteil für Betriebe: Enorme Zeit- und Kostenersparnis bei Investitionen in die Energiewende und grüne Fuhrparks. Betriebe können Solaranlagen oder Ladestationen ohne monatelange behördliche Wartezeiten direkt in Betrieb nehmen.
2. Verlängerung der „Grace Period“ bei Betriebsübergaben
- Details: Bei der Übernahme bestehender Betriebe wird die Übergangsfrist zur Erfüllung von Behördenauflagen („Grace Period“) von drei auf fünf Jahre verlängert.
- Vorteil für Betriebe: Übernehmerinnen und Übernehmer stehen nach einer Betriebsübernahme oft unter hohem finanziellem und organisatorischem Druck. Durch das zusätzliche Zeitfenster (5 statt 3 Jahre) haben sie deutlich mehr finanzielle Flexibilität, um bestehende Auflagen schrittweise abzuarbeiten.
3. Längere Schutzfrist für ruhende Betriebsanlagengenehmigungen
- Details: Erlöschen Betriebsanlagengenehmigungen bisher nach 5 Jahren Nichtnutzung/Stilllegung, verlängert sich diese Frist nun auf 7 Jahre (mit einer Verlängerungsmöglichkeit auf bis zu 10 Jahre).
- Vorteil für Betriebe: Höherer Wert und bessere Nachnutzungsmöglichkeit von Gewerbeimmobilien. Bei Leerstand verfällt das betriebliche Nutzungsrecht nicht mehr so schnell, was die Wiederverpachtung oder den Weiterverkauf attraktiver macht.
4. Digitale Nachweise statt Papier-Bereithaltung vor Ort
- Details: Pflichtberichte und Prüfbescheide (wie Elektro-, Gas- oder Sicherheitsbefunde) müssen nicht mehr zwingend in Papierform physisch im Betrieb vorliegen. Es reicht aus, diese im Anlassfall digital oder schriftlich an die Behörde zu übermitteln.
- Vorteil für Betriebe: Fällt das ständige Bereithalten vor Ort weg, entfallen laut Schätzungen über 5.000 bürokratische Vor-Ort-Kontrollen im Jahr. Zudem wird Zettelwirtschaft reduziert.
5. Akzeptanz englischer Unterlagen
- Details: In Gewerbeverfahren eingereichte Dokumente und Nachweise dürfen künftig im Regelfall auch auf Englisch vorgelegt werden.
- Vorteil für Betriebe: Vermeidung hoher Übersetzungskosten und Zeiteinsparung – insbesondere bei der Anschaffung internationaler Maschinen, technischer Zertifikate oder bei internationalen Teams.
6. Standortbereinigungsverfahren für alte Adressen
- Details: Wenn Vormieter/Voreigentümer einen Standort aufgeben, ohne diesen bei der Behörde ordnungsgemäß abzumelden, können Nachmieter oder Eigentümer („dinglich Berechtigte“) die Löschung des alten Standorts über ein Bereinigungsverfahren erwirken.
- Vorteil für Betriebe: Vermeidung von Rechtsunsicherheiten und künftigen Behördenkonflikten an neu übernommenen Adressen.
7. Erleichterungen für die Almwirtschaft & digitale Altersnachweise
- Details: Auf Almwirtschaften entfällt das Ausschenkverbot für offene Getränke (bisher durften Getränke nur in abgefüllten Flaschen ausgegeben werden). Zudem wird die rechtliche Basis geschaffen, um Altersnachweise (z. B. an SB-Kassen oder Automaten) mittels ID Austria zu erbringen.
- Vorteil für Betriebe: Gastronomie auf Almen profitiert von Praxisnähe und weniger Müll; der Handel profitiert von rechtssicheren, automatisierten Jugendschutzprüfungen.
II. Mittelstand & KMU wurden bei dieser Reform besonders bevorzugt
Denn indirekt profitieren Klein- und Mittelbetriebe überproportional stark von dieser Novelle.
Zwar gelten die gesetzlichen Bestimmungen formell für Unternehmen aller Größenklassen, doch wirkt sich der Bürokratieabbau strukturell vor allem bei kleineren Betrieben positiv aus:
- Fehlende eigene Rechts- & Verwaltungsabteilungen: Großkonzerne verfügen über eigene Abteilungen für Genehmigungsverfahren und Bescheidprüfungen. In einem KMU oder Familienbetrieb muss die Inhaberin bzw. der Inhaber administrative Hürden oft selbst abwickeln. Reduzierte Kontrollen und Befreiungen sparen hier direkt wertvolle Arbeitszeit.
- Erleichterte Unternehmensnachfolge: KMU stehen in Österreich vor großen Herausforderungen bei der Übergabe von Fach- und Familienbetrieben. Die Verlängerung der Grace Period von 3 auf 5 Jahre federt das finanzielle Risiko für Übernehmer kleinerer Firmen massiv ab.
- Kostenersparnis bei Investitionen: Befreiungen von Genehmigungsverfahren (wie bei PV-Anlagen) sparen KMU prozentual gemessen am Investment erhebliche Verfahrens- und Beraterkosten.
ABER: Bei aller Freude darüber dürfen wir insgesamt nicht übersehen, dass dieser Regierung leider weiterhin sehr viel Kritik und Ablehnung für ihre sonstige Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik gebührt, weil sie es nicht geschafft hat:
- Steuergerechtigkeit (Megakonzerne zahlen weiterhin viel weniger Steuern bei uns und in Europa) und einen
- umfassenden Bürokratieabbau für die Mitte der Gesellschaft (unternehmerischen Mittelstand & Vollzeitangestellte Mittelschicht) umzusetzen,
- was radikale Staatsausgaben-Reduktion und Reformen
- bei den Steuern (Ermöglichung von Kapitalaufbau für Investment & Innovation),
- bei Pensionen (Hinaufsetzung des Pensionsalters),
- beim Föderalismus (Abschaffung oder zumindest Minimalisierung der Bundesländer-Administrationen) sowie
- Verbesserungen im Bildungs- und Gesundheitswesen und
- Erleichterungen für den Kapital- und Personalzugang für KMU umfasst
Der gesamte Mittelstand der Werte Leistung, Eigentum, Nachhaltigkeit und Fairness hofft seit Jahrzehnten darauf, dass dass ihre Rolle als staatstragender und den Staat voran bringender Teil der Bevölkerung Nr.1 anerkannt wird und dementsprechend mit fairen Rahmenbedingungen auch gewürdigt wird.
Wolfgang Lusak
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Lusak ist Unternehmensberater, Innovations- & Lobby-Coach, Obmann der Lobby der Mitte, Buchautor & Essayist, schreibt in DIE PRESSE, KURIER etc.; war Manager bei Unilever, Gillette und BP sowie erster GF der Österreichischen Weinmarketinggesellschaft; war 17 Jahre Universitäts-Lektor an WU; aktuelles Buch „Mein Herz schlägt in der Mitte“; insgesamt 10 Sachbücher; mehrfacher Preisträger in den Bereichen Marketing und Unternehmertum
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- Was wir über Spaltung, Mitte und Lösung unbedingt wissen sollten
- Die 5 Programmpunkte-Vision der „Runden Gesellschaft der Mitte“ (Ausschnitt aus dem Lusak-Buch „Mein Herz schlägt in der Mitte“ www.herzindermitte.at )
- Das Konzept MITTE ist der SCHLÜSSEL
- Forderungskatalog: Das 7 Punkte Manifest der Mitte
- Kommentar „Merkt das denn wirklich keiner? MITTE ODER AUS!“
- Artikel OHNE MITTE STIRBT EUROPA
- Das Präsentations-PDF von der Lusak-Vorlesung beim Weltkongress der Psychotherapie im Juli 2025 an der SFU in Wien: DIE SCHACHFIGUREN-GESELLSCHAFT – Polarisierung zerstört, Mitte schafft Zukunft„