Stulik-Brief an Bundesregierung

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Stulik-Brief an Bundesregierung

 Reinhard Stulik von STULIK STEUERBERATUNG, auch als Unternehmensberater erfolgreich, zeigt glasklar aber immer sachlich auf, was bei den bisherigen Unterstützungs-Maßnahmen der Regierung für die Wirtschaft sehr gut ist aber auch das, was viel besser gemacht werden kann. Er begnügt sich dabei nicht mit der Kritik, er macht ganz konkrete, aus seiner Sicht einfach handhabbare Lösungsvorschläge an die Regierung.

Sehr geehrte Bundesregierung!

Herzlichen Dank für die klaren Aussagen, dass die notwendigen Mittel für die Wirtschaft und auch zum Erhalt der Arbeitsplätze bereitgestellt werden. Die Covid19-Kurzarbeit ist wirklich eine gelungene Lösung, die ich als Steuerberater allen Firmen nur empfehlen kann. Wir haben einen Kurzarbeit-Rechner entwickelt, mit dem es uns auch gelingt, die Firmen zu überzeugen. Dieser Rechner kann auf unserer Website www.stulik.at frei genutzt werden. Ich glaube, wir haben die Pflicht, die Firmen bei Ihren Entscheidungen zu unterstützen, denn es ist derzeit für Unternehmen nicht leicht einen Überblick zu behalten.

Liebe Bundesregierung, es ist dringend erforderlich für die Unternehmen, die Unterstützungen zu schaffen. Viele Unternehmen kommen an ihre Liquiditätsgrenzen und ihr Fortbestand ist gefährdet!

Wir ersuchen Sie, die folgenden Maßnahmen so schnell wie möglich umzusetzen, um unsere Wirtschaft am Leben zu erhalten! Zahlungsströme werden abreißen, Insolvenzen werden die Folge sein und dann müssen wir wieder Geld in die Hand nehmen, um die Banken zu retten.

Ich bin der Meinung, dass jetzt investiertes Geld besser eingesetzt ist und weniger Mittel erforderlich sind. Somit ist den Unternehmen der Verdienstentgang im Sinne des Epidemiegesetzes zu ersetzen. Die Abwicklung über die WKO wird zu lange dauern und verursacht auch nur einen unnötigen Verwaltungsaufwand, der für die Firmen nicht zumut- und bewältigbar ist. Durch die Zusage würden die Banken beruhigt werden, da diese dann wissen, dass die Unternehmen einen Rechtanspruch haben. Nutzen Sie die bestehenden Möglichkeiten wie Finanz-Online zur Abwicklung.

Die Bundesregierung hat auch angekündigt, wie die Unternehmen für die Umsatzausfälle entschädigt werden können und ich bin überzeugt, dass die Regierung dies auch umsetzt. Bei Liquiditätsengpässen ist es jedoch notwendig, schnell zu helfen und daher ist eine unbürokratische Lösung zu finden. Daher möchte ich Ihnen meine Ideen, wie dies erfolgen könnte, kurz mitteilen und ich hoffe daher einen Beitrag leisten zu können.

Liebe Bundesregierung, schaffen Sie eine vorläufig rasche finanzielle Unterstützung, die im Nachhinein auf Richtigkeit überprüft wird! Über Finanz-Online könnte dies relativ leicht abgewickelt werden:

Eingaben in Finanz-Online: Umsatz des Monats:    MONAT   UMSATZ

Umsatz desselben Monats vom Vorjahr:     MONAT  UMSATZ

Berechnung des vorläufigen Unterstützungsbetrages

• Umsatzminderung: Umsatz des Monats des Vorjahres minus Umsatz des Monats laufendes Jahr

• Berechnung der variablen Kosten aufgrund der Kennzahlen der letzten eingereichten Jahreserklärung E1a. Variable Kosten in % (KZ9100+KZ9110+KZ9120+9160) / (KZ9040+KZ9050+KZ9080) * 100 Die KZ9120 wird in die variablen Kosten einbezogen, da die Personalkosten durch Covid19-Kurzarbeit gedeckt werden.

• Vorläufiger Unterstützungsbetrag wird mit 70 % ausbezahlt: (Umsatzminderung(Umsatzminderung*Prozentsatz der variablen Kosten) * 70 %

Heben Sie die Bedingungen für die Haftungsübernahme auf! Viele Unternehmen kommen auch derzeit nicht an Kredite, da Sie die Haftungsübernahme durch die AWS oder NÖBEG nicht erhalten, weil sie die URG-Kennzahlen von 8 % Eigenmittel und 15 Jahre Schuldentilgungsdauer nicht erfüllen.

Entlasten Sie die Wirtschaft von unnötigem Verwaltungsaufwand!

Am 16.03.2020 hat die ÖGK bekannt gegeben, dass alle Beiträge für die Monate Februar bis April automatisch gestundet werden. Am 23.03.2020 wurde dies teilweise rückgängig gemacht, da dies nur für Betriebe gilt, die zwangsweise geschlossen wurden. Alle anderen müssen um Stundung ansuchen. Laut Rücksprache mit der ÖGK werden alle Stundungen stattgegeben.

Wozu der Aufwand? Könnte dies nicht auch automatisch bei der Finanzverwaltung und der SVA erfolgen ohne überall einzeln ansuchen zu müssen?

Mit freundlichen Grüßen,
Reinhard Stulik Steuerberater

 

KONTAKT: Reinhard Stulik;

Reinhard Stulik Steuerberatungs GmbH & Co OG
Firmensitz:   A-3150 Wilhelmsburg,
Färbergasse 3
Telefon:   +43 (0)2746 / 2520 – 0
Telefax:   +43 (0)2746 / 2520 – 50
Email:   office@stulik.at
Firmenbuchnummer:   FN 274210a
Firmenbuch-Gericht:   St. Pölten
Geschäftsführer:   Reinhard Stulik