Neue Förderung von Klein-KMU-Koops im ländlichen Raum

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Neue Förderung von Klein-KMU-Koops im ländlichen Raum

Könnte für viele kooperierende Kleinunternehmen im ländliche Raum interessant sein.  Einreichungen bis 21. September möglich. Und passt auch in das von uns unterstütze Projekt „Smart & Green Regions“:

BMDW fördert Kooperationen von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum

Förder-Call 2020 – Projekte zur Kooperation von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum gesucht – Einreichungen bis 21. September möglich

Wien (BMDW) – Die österreichischen Unternehmen stehen angesichts der durch Covid-19 verursachten Krise vor großen Herausforderungen. Gerade in dieser Situation kann eine verstärkte Zusammenarbeit von Unternehmen bei der Umsetzung gemeinsamer Initiativen neue Perspektiven für die Zukunft eröffnen. Im Rahmen des Programms für ländliche Entwicklung fördert das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) Kooperationsprojekte von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum. Die Förderung des BMDW wird mit einer Kofinanzierung aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) aufgestockt.

Ziel der Zusammenarbeit ist es, durch die gemeinsame Umsetzung innovativer Ideen und Konzepte die Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Unternehmen zu stärken. So sollen die Unternehmen gestärkt aus der Krise herausgehen, Arbeits- und Ausbildungsplätze erhalten bzw. geschaffen werden, die Nahversorgung gestärkt, die regionale Wertschöpfung erhöht und der Abwanderung aus den ländlichen Gebieten entgegengewirkt werden.

Förderbar sind Kooperationsprojekte von mindestens drei Kleinstunternehmen (das sind Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeiter/-innen und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von maximal zwei Millionen Euro), von denen zumindest zwei Drittel der gewerblichen Wirtschaft angehören.

Der Zuschuss wird als De-Minimis-Beihilfe gewährt und beträgt generell 70 Prozent der Projektkosten, die zwischen 30.000 und 100.000 Euro liegen können. Förderungsansuchen können bis längstens 21. September 2020 im BMDW eingebracht werden.

Umfassende Informationen und die zur Einreichung des Ansuchens erforderlichen Formulare gibt es unter folgendem Link: https://bit.ly/3hpNfuz

Für nähere Auskünfte steht die Abteilung II/4 – KMU des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (E-Mail: kmu@bmdw.gv.at, Tel. 01/71100-805847) zur Verfügung.

21.07.2020

 

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW)
Presseabteilung
Tel.: +43 1 711 00-805130
Mail: presseabteilung@bmdw.gv.at
Internet: https://www.bmdw.gv.at
Facebook: https://www.facebook.com/bmdw.gv.at

 

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