Neue Stulik-Idee brächte Stromverbrauchern 16 Mrd. Einsparung! BITTE UM ZUSTIMMUNG!

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    Neue Stulik-Idee brächte Stromverbrauchern 16 Mrd. Einsparung! BITTE UM ZUSTIMMUNG!

    Nachdem unsere „Lohnrunden-HALBE-HALBE-Vorschläge“ für eine Inflationsbremse in Wirtschaft (rund 2000 Zustimmungen aus allen Branchen und Bundesländern) und Sozial-Partnerschaft so richtig eingeschlagen haben, hat unser Lobby der Mitte-Wirtschafts- und Steuerexperte noch eine wirklich tolle Idee entwickelt, welche enorme Stromkosten-Einsparungen für Wirtschaft und Bevölkerung brächte! Die von der Regierung präsentierte „Strompreis-Bremse“ könnte damit ganz wesentlich gestärkt werden! Nicht zuletzt die Malaise der Wien Energie und die Unsicherheiten am Strommarkt gebietet rasches Eingreifen. Zur Abstimmung

    Reinhard Stulik: „Wenn wir jetzt die Gaskraftwerke auf Zeit subventionieren, ersparen sich die Stromverbraucher 16 Mrd. Euro!“

    BITTE IHRE UNTERSTÜTZUNG HIER EINTRAGEN!

    Lobby der Mitte, ÖGV und Senat der Wirtschaft fordern somit direkte Subvention der Gaskraftwerke auf Zeit zum sofortigen Kappen des Strompreises. Mit Ihrer Unterstützung, liebe Unternehmerinnen und Unternehmer, geschätzte Strom-Verbraucherinnen und -Verbraucher tragen wir die Idee rasch zu den politischen Entscheidungsträgern. HIER EINTRAGEN!

    (Titelfoto: oben vlnr Stulik & Lusak, darunter vlnr Blahut, Stulik, Lusak, Stowasser)

    „MERIT ORDER? REITEN STATT GERITTEN WERDEN!“

    Das meinen wir freien Unternehmensverbände! „Hebeln statt Knebeln, um den Strompreis in den Griff zu kriegen und stark zu senken,“ wiederholen Ideengeber und LdM-Wirtschafts-Experte Reinhard Stulik, ÖGV-Generalsekretär Stephan Blahut, SdW-Vorständin Gaby Stowasser sowie LdM-Gründer Wolfgang Lusak die lange erhobene Forderung: „Wenn wir einerseits die Stromabnehmer durch diese Krise bringen wollen und andererseits kein Weg an der Merit-Order Preisfindung vorbei gehen soll, dann muss die Bundesregierung das System aktiv reiten, statt weiter kraftlos im Sattel zu hängen.“ Wir fordern daher gemeinsam rasch am Punkt mit der höchsten Hebelwirkung anzusetzen: „Die Gaskraftwerke müssen auf Zeit direkt subventioniert werden, um die höchsten Produktionskosten und Preistreiber am Markt zu kappen. Und dann nützt das Merit-Order-System, das diesen niedrigeren Preis über alle Anbieter verteilt. Die Abnehmer bekommen eine spürbare Entlastung. Sofort.“

    SO FUNKTIONIERT DAS: GASKRAFTWERKE DIREKT SUBVENTIONIEREN SENKT DEN STROMPREIS SOFORT

    Wir freien Wirtschaftsverbände schlagen eine direkte Subvention der Gaskraftwerke auf Zeit vor. Ohne am Merit-Order-System zu rütteln, um das System sogar auszunützen: In der Regel sind es aktuell die Gaskraftwerke, die den Strompreis diktieren. In Österreich wird durchschnittlich etwa 15% des Stroms aus Gas erzeugt. Bei aktuell 30 Cent je Gigawatt summiert sich das auf etwa 3 Mrd. Euro pro Jahr und treibt den Preis der anderen Anbieter.

    Würde man nun direkt z.B. 1 Milliarde zuschießen, so würde der Preis auf 20 Cent fallen – beim Gaskraftwerk und damit – Merit-Order sei Dank – bei allen anderen Anbietern. Aufsummiert senkt das den Jahresstrompreis in Österreich von ca. 21 auf 14,5 Mrd. Euro. Für einen eingesetzten Euro sparen Wirtschaft und Haushalte damit 6 bis 7 Euro ein. Dies kann einerseits in Österreich von unserer Regierung sofort und ganz alleine, andererseits auch noch auf europäischer Ebene gemeinsam umgesetzt werden.

    IN ÖSTERREICH SOFORT UMSETZBAR, NOCH BESSER IN GANZ EUROPA

    Wir räumen ein, dass die Senkung des durch Gas erzeugten Strompreise nur temporär sinnvoll ist. Die Preise sind aber derart schnell gestiegen, dass dies auch von vorausblickenden Unternehmen nicht gemeistert werden könne. Reinhard Stulik und Wolfgang Lusak: „Es ist in einem Land, in dem die Stromerzeuger teils 100% Strom aus Wasserkraft versprechen und außerdem mit kleinsten Ausnahmen zu 100% der Republik oder den Bundesländern gehören, nicht einzusehen, dass der österreichische Endkunde Weltmarktpreise bezahlen muss. Wo ist da der Standortvorteil? Nicht zuletzt die Malaise der Wien Energie und die Unsicherheiten am Strommarkt gebietet rasches Eingreifen. In Österreich, in Europa. Alle sind gefordert. Die Bundesregierung muss jetzt handeln! Bringen wir Österreich voran!“

    Nochmals zur Klarheit: Die Bundesregierung hat jetzt die Strompreisbremse für private Haushalte beschlossen. Die Kosten dafür sollen 2,5 Mrd. betragen. Würde man diese 2,5 Mrd. nach unserem Modell einsetzen, würden sich die Ersparnisse durch Senkung des Strompreises für Haushalte und Betriebe um 16 Mrd. reduzieren!

    HIER EINTRAGEN

    Nebenbei: hier geht es zu den ERGEBNISSEN der HALBE-HALBE-Umfrage

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    Weitere Informationen:

    Organisation Kontaktperson Mail Telefon
    Lobby der Mitte Wolfgang Lusak office@lobbydermitte.at 01 3154536
    Senat der Wirtschaft Mahdi Allagha m.allagha@senat.at 0664/ 88733311
    Gewerbeverein Stephan Blahut s.blahut@gewerbeverein.or.at 01 5873633

    ANHANG: Mittelfristig notwendige Maßnahmen

    Alle drei freien Verbände sind sich darin einig, dass neben dieser akute Probleme lösenden, kurzfristigen Maßnahme auch langfristige Standortverbesserungen und Strukturreformen nicht vernachlässigt werden dürfen, dazu gehören:

    1. Maßnahmen für die erleichterte Eigenkapitalbildung in den Betrieben: Einführung einer 25% Investitionsrücklage & halber Steuersatz für nicht entnommene Gewinne
    2. Modernisierung des Gesellschaftsrechts: Flexibilisierung, einfache Mitarbeiterbeteiligungen; Einführung der FlexCo
    3. Entbürokratisierung und Verfahrensbeschleunigung
    4. Allgemeine LNK-Senkung mit einer Sonderregelung von -30% LNK für die ersten 30 Mitarbeiter eines jeden Unternehmens
    5. Digitalisierung vorantreiben für mehr Kosteneffizienz bei hoheitlichen Aufgaben
    6. Maßnahmen zur notwendigen besseren Verfügbarkeit von Fachkräften:
    7. Aktivierung von (frühen) Pensionisten durch Streichung der Pensionsbeiträge bei Beschäftigung (auch bei Kurzarbeit)
    8. Besserer Zugang ausländischer Arbeitskräfte durch weitere Erleichterungen bei der Österreich-Card sowie Übernahmemöglichkeiten für bereits gut integrierte Asylwerber
    9. Mehr Druck auf arbeitsunwillige Langzeitarbeitslose
    10. Degressives Arbeitslosengeld


    Siehe auch unser 2021 veröffentlichtes, in fast allen Teilen noch gültiges „MITTELSTANDS-PAKET“: 
    https://www.lobbydermitte.at/wp-content/uploads/2021/09/Konkrete_Vorschlaege_Mittelstandspaket_LdM-SdW-OEHV-OEGV_HV_fuer-REGIERUNG_PK_4_10_21.pdf

    Wir werden laufend über Reaktionen, Mitwirkungen, Ergebnisse und Konsequenzen berichten.

    Herzliche Grüße,
    Wolfgang Lusak & Reinhard Stulik

    01 315 45 36 – office@lobbydermitte.at
    www.lobbydermitte.at

     

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    Aktion HALBE-HALBE für Inflationsbekämpfung: PETITION & UMFRAGE-Ergebnisse & Presseaussendung

    Presse-Aussendung mit Link zu PETITION zur PK vom 31.8.22 von GEWERBEVEREIN, LOBBY DER MITTE und SENAT DER WIRTSCHAFT

    Schon fast 2000 Zustimmungserklärungen aus der Wirtschaft! Erfolgreiche HALBE-HALBE-Aktion bei der Lohnrunde: Umfrageergebnisse & Petition als Presse-Aussendung

    Die freien Unternehmens-Verbände warnen vor einer nicht mehr kontrollierbaren „Horror-Inflation, wie sie das Land seit 70 Jahren nicht mehr erlebt hat“. Sie legen deshalb der Regierung und den Lohnverhandlungspartnern ein Kooperatives Konzept zur Inflationsbekämpfung vor und belegen die Zustimmung der Wirtschaft zu diesem Vorschlag mit einem klaren Votum von deutlich mehr als 2000 dazu befragten Unternehmen. Sie versprechen mit ihrem Konzept den Bruch der Lohn-Preisspirale, einen vollen Inflationsausgleich für die Beschäftigten sowie eine Stützung für die von der Energiekrise geplagte Wirtschaft und insbesondere die kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU).

    Foto von der PK am 31.8.22 vlnr: Reinhard Stulik (Wirtschaftsexperte), Gaby Stowasser (SdW), Wolfgang Lusak (LdM), Peter Lieber (ÖGV), Stephan Blahut (ÖGV)

    Foto von HALBE-HALBE-Aktions-Erfinder Reinhard Stulik und Lobby der Mitte-Gründer Wolfgang Lusak

    ZU DEN UMFRAGE-ERGEBNISSEN

    ZUR PETITION

    SIE KÖNNEN NOCH WEITER ZUSTIMMEN: HIER!

    DIE PRESSE-AUSSENDUNG-Inhalte:
    Wenn die Regierung die halbe Lohnerhöhung mit Steuersenkungen stützt kann die Lohn-Preisspirale und die Inflation gebrochen werden

    Lobby der Mitte, Gewerbeverein und Senat der Wirtschaft haben mit ihrem „Herbstlohnrunde-HALBE-HALBE-Konzept gegen die Inflation“ vorgeschlagen, dass sich die Arbeitnehmer bei einer beispielsweisen 9% Inflation mit einer Lohnsteigerung von 4,5% begnügen, dafür aber von der Regierung gleichzeitig einen 4,5% Nettolohnausgleich gewährt bekommen – und zwar durch Lohnsteuer- bzw. vorgezogene Einkommensteuer-Senkungen. „So hätten Arbeitnehmer netto einen vollen Inflationsausgleich, die durch die Energiekrise geplagten Mittelständischen Unternehmen zumindest bei den Löhnen eine wichtige Erleichterung und die Lohn-Preisspirale wäre gebrochen“, meinen die drei Verbände unterstützt von Wirtschaftsexperten Reinhard Stulik, der sich dieses Modell ausgedacht hat. Durch die inflationsbedingten höheren Steuereinnahmen aus Mehrwertsteuer und Einkommensteuer seien für den Staat auch die Kosten für den staatlichen Ausgleich gedeckt.

    88% der Unternehmen schließt sich dem Vorschlag an
    Mit diesem Konzept haben die drei Unternehmensverbände auch ihre Mitglieder in einer Umfrage konfrontiert. Außerdem haben sich noch weitere unabhängige Wirtschaftsverbände dieser Umfrage angeschlossen. Dadurch konnte die sehr repräsentative Beteiligung von über 2000 Teilnahmen erreicht werden. Laut dem Umfragebericht haben mehr als 88% der befragten Unternehmen dem HALBE-HALBE-Vorschlag zugestimmt.

    Sonst drohen weitere Preiserhöhungen, Mitarbeiterabbau und finanzielle Problem
    Mehr als 77% der Betriebe sehen sich laut Umfrage bei einer Lohnerhöhung ab 8% und darüber veranlasst die Preise für ihre Produkte und Dienstleistungen zu erhöhen. Ein Drittel der Unternehmen hätte durch so eine Lohnerhöhung finanzielle Probleme zu bewältigen. Ein weiteres Drittel würde in dem Fall Mitarbeiter abbauen. Von denjenigen Unternehmen, die Mitarbeiter abbauen, kommen wiederum über 50% aus den Großunternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern. Gaby Stowasser vom Senat der Wirtschaft dazu: „Daher müssen wir genau jetzt die Inflation bekämpfen und damit Kaufkraft, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung sichern, Das ist ein Anliegen aller“.

    KMU tun sich am schwersten, notwendige Preiserhöhungen durchzusetzen
    84% werden Preiserhöhungen nur teilweise oder nicht durchsetzen können. Betriebe, die meinen höhere Lohnabschlüsse gut verkraften zu können, sind auch der Meinung Preisanpassungen leichter weitergeben zu können. Das größte Problem orten die Verbände bei den Unternehmen, welche Preiserhöhungen aufgrund ihrer Kleinheit oder Schwäche nicht für sich durchsetzen können. Am schwersten täten sich dabei die EPU gefolgt von den Betrieben mit bis zu 10 Mitarbeitern. KMU mit 10 bis 250 Beschäftigten geben sich laut Umfrage bezüglich eigener Preiserhöhungen auch nur durchschnittliche Chancen. Am leichtesten tun sich dabei die Großunternehmen, „vermutlich wegen ihrer Marktmacht“. Wolfgang Lusak von Lobby der Mitte interpretiert das mit „Die Kleinen beißen die Hunde! Aber die sind das Rückgrat der Wirtschaft. Deshalb muss die Regierung nicht nur bei diesen, sondern auch bei allen anderen Maßnahmen KMU und unternehmerischen Mittelstand immer mit denken. Die repräsentieren nämlich nicht nur die 7% Eigner und Eignerinnen von KMU in Österreich sondern auch die nachweislich Wahl-relevanten 33% der Wertegemeinschaft Mittelstand, welche die Werte der mittelständischen Unternehmen teilen.“

    Berechnet: Finanzminister könnte seine Lohnerhöhungs-Stützungen mit Mehreinnahmen bei Umsatz- und Lohnsteuer finanzieren
    Wie der Staat seinen Teil der HALBE-HALBE-Aktion bei den Lohnverhandlungen finanzieren kann, rechnete der Steuerberater und Wirtschaftsexperte der Lobby der Mitte, Reinhard Stulik vor: „Der im Konzept enthaltene Nettolohnausgleich kann nur in Form der Senkung von Lohn- und Einkommenssteuern erzielt werden, welche sich durch inflationsgetriebene höhere Umsatz- und Einkommensteuereinnahmen finanziert. Die Entlastung durch den Staat würde ca. 3,5 Mrd. Euro kosten. Bei einem Bruttoeinkommen von monatlich 2.500 Euro würde dies 862 Euro betragen. Bei 4 Millionen Beschäftigten wären dies rund 3,5 Mrd. Euro. Die Finanzierung wäre sichergestellt, da der Staat durch die Inflation 2,5 Mrd. Euro Mehreinnahmen bei der Umsatzsteuer lukriert und bei der Lohnerhöhung von 4-5% Mehreinnahmen von rund 1,5 Mrd. Euro bei der Lohnsteuer lukriert. Somit wäre die Finanzierung gesichert und der Staat würde nur seine Mehreinnahmen an die Bürger zurückgeben.“

    Wirtschaft klar für HALBE-HALBE-Aktion
    Laut Umfrage haben 1800 Unternehmen, also fast 90 % der Befragten ihre Zustimmung zu dem HALBE-HALBE-Vorschlag der freien Verbände gegeben. ÖGV-Präsident Peter Lieber fasst die Ergebnisse der Umfrage zusammen: „Unsre Ergebnisse repräsentieren – trotz leichter Ostlastigkeit im Großen und Ganzen die österreichische Wirtschaft, da Betriebe aus allen Bundesländern teilgenommen haben und auch alle Branchen vertreten sind. Die EPU und Unternehmen bis zu 10 Mitarbeitern unterstützen unsere Vorschläge am meisten, wohl weil sie die von Krisen, Energiepreisanstiegen und Inflation am meisten Geplagten sind. Auch KMU bis zu 250 Mitarbeitern gaben uns ihre Zustimmung. Letztlich lehnen auch nur 20% der Großunternehmen den Vorschlag ab – vielleicht weil sich Einzelne mit ihrer Marktmacht und Sonderregelungen mit ihren Betriebsräten und den Gewerkschaften leichter tun eigene Lösungen zu finden.“

    Regierung soll jetzt rasch handeln
    Lieber zu den Forderungen der freien Verbände: „Die Wirtschaft steht nicht nur mit dem Rücken zur Wand, sie steht auch mit ihrem Rückgrat, dem Mittelstand an der Wand. Die Bundesregierung ist jetzt jedenfalls aufgefordert vom Kleinklein in große Maßnahmen zu wechseln. Ein substanzielle Lohnerhöhung hilft allen am besten bei der Bewältigung der Inflationsflut, die ist mit unserem HALBE-HALBE-Modell möglich.“

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    Weitere Informationen:

    Organisation Kontaktperson Mail Telefon
    Lobby der Mitte Wolfgang Lusak office@lobbydermitte.at 01 3154536
    Senat der Wirtschaft Mahdi Allagha m.allagha@senat.at 0664/ 88733311
    Gewerbeverein Stephan Blahut s.blahut@gewerbeverein.or.at 01 5873633

    ANHANG: Mittelfristig notwendige Maßnahmen

    Alle drei freien Verbände sind sich darin einig, dass neben dieser akute Probleme lösenden, kurzfristigen Maßnahme auch langfristige Standortverbesserungen und Strukturreformen nicht vernachlässigt werden dürfen, dazu gehören:

    1. Maßnahmen für die erleichterte Eigenkapitalbildung in den Betrieben: Einführung einer 25% Investitionsrücklage & halber Steuersatz für nicht entnommene Gewinne
    2. Modernisierung des Gesellschaftsrechts: Flexibilisierung, einfache Mitarbeiterbeteiligungen; Einführung der FlexCo
    3. Entbürokratisierung und Verfahrensbeschleunigung
    4. Allgemeine LNK-Senkung mit einer Sonderregelung von -30% LNK für die ersten 30 Mitarbeiter eines jeden Unternehmens
    5. Digitalisierung vorantreiben für mehr Kosteneffizienz bei hoheitlichen Aufgaben
    6. Maßnahmen zur notwendigen besseren Verfügbarkeit von Fachkräften:
    7. Aktivierung von (frühen) Pensionisten durch Streichung der Pensionsbeiträge bei Beschäftigung (auch bei Kurzarbeit)
    8. Besserer Zugang ausländischer Arbeitskräfte durch weitere Erleichterungen bei der Österreich-Card sowie Übernahmemöglichkeiten für bereits gut integrierte Asylwerber
    9. Mehr Druck auf arbeitsunwillige Langzeitarbeitslose
    10. Degressives Arbeitslosengeld


    Siehe auch unser 2021 veröffentlichtes, in fast allen Teilen noch gültiges „MITTELSTANDS-PAKET“: 
    https://www.lobbydermitte.at/wp-content/uploads/2021/09/Konkrete_Vorschlaege_Mittelstandspaket_LdM-SdW-OEHV-OEGV_HV_fuer-REGIERUNG_PK_4_10_21.pdf

    Wir werden laufend über Reaktionen, Mitwirkungen, Ergebnisse und Konsequenzen berichten.

    Herzliche Grüße,
    Wolfgang Lusak

     

     

     

     

  • notwendige-fundamental-massnahmen

    Notwendige Fundamental-Maßnahmen

    Gleich nach den Akut-Behandlungen die notwendigen Fundamental-Maßnahmen angehen!

    Lobby der Mitte, Gewerbeverein und Senat der Wirtschaft sind sich darin einig, dass neben den Maßnahmen zur Lösung akuter Probleme auch langfristige Standortverbesserungen und Strukturreformen rasch und professionell anzugehen sind, dazu gehören:

    1. Maßnahmen für die erleichterte Eigenkapitalbildung in den Betrieben: Einführung einer 25% Investitionsrücklage & halber Steuersatz für nicht entnommene Gewinne
    2. Modernisierung des Gesellschaftsrechts: Flexibilisierung, einfache Mitarbeiterbeteiligungen; Einführung der FlexCo
    3. Entbürokratisierung und Verfahrensbeschleunigung
    4. Allgemeine LNK-Senkung mit einer Sonderregelung von -30% LNK für die ersten 30 Mitarbeiter eines jeden Unternehmens
    5. Digitalisierung vorantreiben für mehr Kosteneffizienz bei hoheitlichen Aufgaben
    6. Maßnahmen zur notwendigen besseren Verfügbarkeit von Fachkräften:
      1. Aktivierung von (frühen) Pensionisten durch Streichung der Pensionsbeiträge bei Beschäftigung (auch bei Kurzarbeit)
      2. Besserer Zugang ausländischer Arbeitskräfte durch weitere Erleichterungen bei der Österreich-Card sowie Übernahmemöglichkeiten für bereits gut integrierte Asylwerber
      3. Mehr Druck auf arbeitsunwillige Langzeitarbeitslose
      4. Degressives Arbeitslosengeld

    Siehe auch unser 2021 veröffentlichtes, in den meisten Teilen noch gültiges „MITTELSTANDS-PAKET

    Siehe auch die Lusak-Ansätze für die Schaffung einer „RUNDEN GESELLSCHAFT“

    Wir werden laufend weiter über Reaktionen, Mitwirkungen, Ergebnisse und Konsequenzen berichten. Im Blog und auf Facebook 

    Herzliche Grüße,
    Wolfgang Lusak & Reinhard Stulik

    01 315 45 36 – office@lobbydermitte.at
    www.lobbydermitte.at

     

  • umfrage-halbe-halbe-fuer-die-ganze-inflationsbekaempfung

    UMFRAGE: „HALBE-HALBE“ für die ganze Inflationsbekämpfung!

    Im Juli & August haben wir uns ein paar Mal zusammengesetzt, Gaby Stowasser (einmal von Johannes Lienhart vertreten), Stephan Blahut, Reinhard Stulik und ich, Wolfgang Lusak. Haben als Senat der Wirtschaft, Gewerbeverein und Lobby der Mitte über die langfristigen Bedürfnisse des Mittelstands geredet und auch über die aktuell größte Bedrohung für ganz Österreich, die nicht mehr Beherrschbarkeit der Inflation. Angesichts der „Herbst-Lohnrunden“ besteht die Gefahr eines schweren Wirtschaftseinbruchs und sozialer Unruhen. Dann hatten wir eine Idee, die vor allem von LdM-Steuerexperte Reinhard Stulik geprägt wurde .

    Macht bitte alle mit bei der Aktion „STOP der INFLATION“ und stimmt für die „HALBE-HALBE„-Lösung

    Der Hut brennt! Es droht eine Inflationswelle, wie wir sie seit 70 Jahren nicht mehr erlebt haben. Deshalb muss jetzt Wirtschaft und Politik zusammenrücken und gemeinsam die notwendigen Maßnahmen setzen, um durch eine ungezügelte Herbst-Lohnrunde nicht alle ins Desaster zu stürzen. In dem bei dieser Lohnrunde gemeinsam nach dem Prinzip „HALBE-HALBE“ die Lohnverhandler/Sozialpartner einerseits und Regierung/Politik andererseits in gleichem Maß zu einem für alle fairen Lohnabschluss beitragen. Ohne dass die Arbeitnehmer auf eine Inflationsabgeltung verzichten müssen.

    Good News: Mit Stand 25.8.22 haben wir schon die 1700 Teilnehmer-Marke überschritten!

    Zur UMFRAGE zur Lösung der aktuellen Inflationsprobleme (für Arbeitgeber)

    Zur UMFRAGE zur Lösung der aktuellen Inflationsprobleme (für Arbeitnehmer)

    Bitte beantworten Sie gleich jetzt die Umfrage, es geht um Ihre Existenz, die gesamte Wirtschaft und um ganz Österreich, vielleicht auch um eine Vorbildwirkung auf ganz Europa.

    Hier nun die komplette Erklärung unserer HALBE-HALBE„-Idee:

    Arbeitnehmer, Sozialpartner und Parteien sollen den Weg Österreichs zur Stabilisierung unserer Wirtschaft und Gesellschaft sichern. Weil sonst eine Hyperinflation bzw. Preissteigerung entsteht, durch welche der Konsum zusammenbrechen würde, was wiederum eine Investitionsbremse, Pleitewelle plus Arbeitsplätze-Abbau brächte und damit auch Steuereinnahmen-Rückgänge zur Folge hätte. Letztlich wäre das eine Spirale nach unten, eine echte Deflation mit möglichen Unruhen und zumindest schwerer politischer Instabilität.

    Wenn wir jetzt die richtigen Maßnahmen setzen, können alle davon profitieren: Arbeitnehmer, Konsumenten, Unternehmen, Organisationen, der ganze Staat.

    • Dafür haben sich die unabhängigen Organisationen Lobby der Mitte, Senat der Wirtschaft und Gewerbeverein als „UNTERNEHMEN FÜR ÖSTERREICH“ (UfÖ) zusammengeschlossen. Weitere teilnehmende Verbände werden sich – wie wir hoffen – bald anschließen.
    • die Initiative selbst heißt „STOP DER INFLATION“, welche im Kern aus einer HALBE-HALBE“-Aktion besteht, in der Lohnverhandler/Sozialpartner einerseits und Regierung/Politik andererseits in gleichem Maß zu einem für alle fairen Lohnabschluss beitragen
    • Bei einer Einigung auf z.B. 8%, sollen die Arbeitgeber 4% Lohnerhöhung beitragen und die Regierung gleichzeitig durch Steuersenkung einen 4%-Nettoausgleich bereit stellen, so dass insgesamt die Nettoeinkommen um 8% steigen können ohne die drohenden Konsequenzen zu tragen sind – Treff‘ ma uns in da Mitten“

    Die Finanzierung wäre gesichert:
    Die Kosten für den Staat würden sich für den Lohnausgleich auf 3,5 Mrd. belaufen. Der Staat nimmt durch die Inflation an Umsatzsteuer 2,5 Mrd. mehr ein und durch die Lohnerhöhung/Lohnsteuer 1,3 Mrd. Somit würde der Staat lediglich seine Mehreinnahmen der Bevölkerung vergüten. Ein gangbarer Weg der Vernunft und der Mitte. Wir sind selbstverständlich bereit, unser Modell mit allen an einer fairen Lösung interessierten Experten in allen Details durchzusprechen.

    Anmerkung vom 25.8.22: Liebe Sozialpartner, bitte macht Euch das nicht nur in den gewohnten Runden zwischen Wirtschaftskammer und Gewerkschaften aus, kämpft nicht nur innerhalb der Branchen um eine gute Lösung! Hier habt Ihr eine Lösung, ein Tool, das beiden Seiten generell entgegenkommt und wo Euch die Regierung helfen kann. Wir wissen, wie viele sich unsere Lösung schon angesehen haben, wie sehr der Druck auf Regierung und Politik steigt, sich dem anzuschließen. Wir werden auch sehr bald ganz genau informieren, wie die Gegenfinanzierung, die Inflations- und Belastungsbremse für Unternehmen, Steuerzahler und Arbeitnehmer im Detail aussieht!

    Liebe Mittelständler, KMU und Wirtschaftstreibende!
    Setzt jetzt hier ein Zeichen der direkten Demokratie und beteiligt Euch an dieser Umfrage!
    Es bedanken sich Stephan Blahut, Reinhard Stulik, Wolfgang Lusak und Gaby Stowasser 
    (in der Reihenfolge wie unten am Foto)

    Wir werden laufend über Reaktionen, Mitwirkungen, Ergebnisse und Konsequenzen berichten.

    Herzliche Grüße,
    Wolfgang Lusak

     

     

     

     

  • exkursion-zu-riess-kelomat-in-ybbsitz

    Exkursion zu RIESS-KELOmat in Ybbsitz

    Am 5. August 2022 fand eine kleine, feine Lobby der Mitte-Exkursion zum Geschirrerzeuger, Markenartikler, Vorbild-Familienunternehmen und Mittelstandshero-Betrieb RIESS-KELOmat statt. Fokus war das Email-Sortiment der Marke RIESS. Wir berichten hier sehr gerne:

    Super-Exkursion zu Emailgeschirr-Erzeuger RIESS

    War das großartig! Der Technik- und Produktions-Geschäftsführer Friedrich Riess zündete vor den Augen einer erlesenen Lobby der Mitte-Delegation ein Feuerwerk der Eindrücke von dem 500 Jahre alten und zugleich äußerst jungen, dynamischen und erfolgreichen Unternehmen. Christian Jesserer, Reinhard Stulik, Jakob Fischer, Lorenz Hammerschmidt,  Eva & Wolfgang Lusak und noch ein paar andere waren begeistert.

    Zuerst ging es in den Schau- und Präsentationsraum des Unternehmens, wo uns Friedrich Riess die Geschichte des Unternehmens, seine Entwicklung, seine Email-Technologie und seine Sortimente in einer eindrucksvollen Powerpoint-Präsentation sowie mit tollen kleinen Filmen vermittelte. Jeder konnte auch die leibenswürdigen, hübschen Produkte direkt in die Hand nehmen und begutachten. Alle waren sofort in den Bann der Altehrwürdigkeit als auch der Modernität des Unternehmens gezogen, alle spürten die Magie des Emails, das sich wunderbar anfühlt, Glas auf Stahl, gesundes Geschirr, hunderte Formen und Farben. Ein Fest in der Küche.  Sarah Wiener und hunderte Top-Köche schwören darauf. Kein ungesunder Abrieb wie bei anderen Materialien, keine Unverträglichkeiten. Zeitlos und schön. Immer induktionstauglich. Ob mit Blumen, Ornamenten, Tieren, Gmunder Design oder in der schlicht schönen Form der Aroma-Pots.

    Im Betrieb: Laut, bunt, emsig … und wunderschön

    Dann ging es in die Produktion. Große Hallen, Summen und Klappern der Maschinen, eine Mischung aus Manufaktur und digitaler Hochtechnologie. Fröhliche und gewissenhafte Mitarbeiter, konzentriert auf eine Qualität, zu der sie sich zu 100% bekennen, die man beim Kochen und Essen spüren kann. Dazwischen riesig der Schmelzofen, die Emailschmelze, die das Email, also Glas auf Stahl in seine Endfassung bringt. Es gibt auch ein, zwei Museumsstücke drin. Und an den Wänden bunte Emailschilder aus aller Herren Länder mit bekannter und unbekannter Werbung oder Beschriftung drauf – alles hier einmal hergestellt. Gute Atmosphäre, Emsigkeit, Fokussierung, Beseeltheit. Wir dürfen alles sehen, Fragen stellen, fotografieren.

    Die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – hier leider nicht auf den Fotos – wirken wie emsige Heinzelmännchen, wie fröhliche Arbeiter, wie Menschen, die sich darauf freuen, dass „ihre“ Kunst, „ihre“ Erzeugnisse einmal glücklichen Köchinnen und Köchen dienen werden. Wir waren bezaubert.

    Zum Abschluss noch eine Diskussion darüber, wie ein Unternehmen wie dieses, welches alle gesetzlichen und auch drüber hinausgehenden Qualitäts- und Nachhaltigkeitskriterien erfüllt wettbewerbsfähig gegen billige nicht nachhaltige Konkurrenzprodukte aus den Ausland, aus Türkei und China bestehen kann. Eine Antwort war: Es kann. Riess hat in den letzten 20 Jahren seinen Umsatz fast verfünffacht. Und ist dabei mit seiner eigenen Wasserkraft Energie-autark, Riess baut Fischleitern, achtet auf Nachhaltigkeit und hat Sozialwohnungen für Mitarbeiter errichtet. Hat seinen eigenen „Stand der Technik“ definiert und sich damit durchgesetzt. Exportiert in 40 Länder weltweit. Kann das, weil es seine Geschichte, seine „Story“ erzählt, weil es ehrlich und authentisch ist. Weil sein Emailgeschirr einfach besser ist. Andererseits, es wird immer schwieriger, wenn der Großteil des Handels auf Billigprodukte und Aktionen setzt, wenn Massenware die Märkte überschwemmen und manche kein Geld mehr für gutes Geschirr ausgeben können. Riess ist der letzte Emailgeschirrerzeuger Österreichs und einer der letzten in Europa.

    Das Familienunternehmen wird weiter kämpfen und Vorbild sein. Und wir wünschen ihm und den nächsten Generationen weiter viel Erfolg. Weil Mittelstandsbetriebe wie Riess sauber und fair arbeiten, sichere Arbeitsplätze bieten, die Natur erhalten und vielleicht sogar verbessern. Danke für diesen wunderbaren Tag, Danke, lieber Friedrich!

         Hier geht es zur RIESS-Website

    (Foto: Geschäftsführender Gesellschafter Friedrich Riess)

    Autor des Artikels:
    Wolfgang Lusak
    Lobby der Mitte
    www.lobbydermitte.at & www.lusak.at

  • kocher-bringt-perspektive-zukunft-foerderpaket-fuer-kmu

    Kocher bringt „Perspektive Zukunft“-Förderpaket für KMU

    Wir von Lobby der Mitte können zu diesem wieder neu aufgelegten guten Förderprogramm des BMAW-Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (früher BMDW) nur sagen „LIEBE KMU UND MITTELSTÄNDLER: HOLT EUCH DIESE FÖRDERUNG!“ … wenn ihr sie braucht.

    Kocher: KMU-Unterstützungspaket „Perspektive Zukunft“ geht in die dritte Runde

    Aktionsprogramm von BMAW und WKO fördert professionelle Beratung für Krisenbewältigung, Resilienz und nachhaltige Entwicklung von KMU und Standort

     Wien (BMAW/WKO) – Das erfolgreiche Programm „Perspektive Zukunft“ von BMAW und WKO wird um ein weiteres drittes Jahr verlängert. „Perspektive 3.0“ bietet Klein- und Mittelbetrieben (KMU) konkrete Unterstützung bei der Bewältigung der Ukraine- und Coronakrise, bei der Anpassung von Liefer- und Wertschöpfungsketten für mehr Resilienz und bei der betrieblichen Neuausrichtung mit dem Fokus auf Nachhaltigkeit und grüne Transformation.

    Kocher: Stärken Unternehmen und Standort

    Bundesminister Martin Kocher unterstreicht die standortpolitische Bedeutung des Pakets: „Wir unterstützen Unternehmen dabei, sich mit fundierten Beratungsleistungen zielgerichtet weiterzuentwickeln und stärken damit insgesamt den KMU-Standort Österreich. Von einer starken KMU-Landschaft und der Sicherung der damit verbundenen Arbeitsplätze profitiert das ganze Land.“

    Kopf: Erfolgreiche Transformation in fordernden Zeiten ermöglichen

    „Bereits in den ersten beiden Jahren des Förderprogrammes ‚Perspektive Zukunft‘ entfielen 70 Prozent der beantragten Beratungsförderungen auf Zukunftsthemen, wie neue Geschäftsmodelle oder Vertriebswege. Mit der Verlängerung des Programms fördern wir die erfolgreiche Transformation unserer Unternehmen in fordernden Zeiten. So können sich die Unternehmen fit für die ‚neue Normalität‘ machen“, so der Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Karlheinz Kopf.

    Aktionsprogramm mit Handlungstipps für Krisenszenarien und geförderten Beratungen

    Das KMU-Aktionsprogramm „Perspektive Zukunft 3.0“ ermöglicht den Betrieben zur Unternehmenssicherung u.a. einen „Quick-Check“ aus finanzwirtschaftlicher Sicht, den Plan-Ist-Vergleich mit Blick auf Krisenszenarien wie steigende Material- und Energiepreise, Lieferketten-Engpässe oder die Vorbereitung von Bankterminen. Zur Zukunftssicherung der Betriebe fördert das Aktionsprogramm u.a. mit Beratungen zu Strategie und betrieblicher Neuausrichtung in Richtung ökologisches Wirtschaften. Die Beratungen werden, abhängig vom Thema, zwischen 75 % – 100 % gefördert. Insgesamt steht ein Budget von 500.000 Euro für das Programm zur Verfügung.

    Weitere Informationen auf www.perspektivezukunft.at

    09.08.2022       

    Rückfragen & Kontakt:

    Bundesministerium Arbeit und Wirtschaft
    Presseabteilung
    +43 (0) 1 711 00-805130
    presse.wirtschaft@bmaw.gv.at

    https://www.bmaw.gv.at

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    14% Forschungsprämie & Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen

    Anfang Juli ist das Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 2022 im Nationalrat beschlossen worden. Es bringt interessante neue Möglichkeiten für mittelständische Betriebe. Danke für diese aktuelle Info von Reinhard Stulik von STULIK-STEUERBERATUNG  

    August 2022

    14% Forschungsprämie & Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen

    Abgabenänderungsgesetz 2022 beschlossen – wesentliche Neuerungen im Überblick


    Anpassungen bei der Forschungsprämie

    Die Forschungsprämie fördert Aufwendungen für Forschung und experimentelle Entwicklung und beträgt seit 1.1.2018 14 %. Durch das AbgÄG 2022 kommt es zu Änderungen hinsichtlich Unternehmerlohn, Antragsfrist und Teilauszahlung, welche besonders für kleine Unternehmen und Start-ups interessant sind. Grundsätzlich sind Löhne und Gehälter, unmittelbare Aufwendungen und Investitionen, Finanzierungsaufwendungen und damit zusammenhängende Gemeinkosten förderfähig und somit Teil der Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie (steuerfreie Förderungen sind in Abzug zu bringen). Nunmehr kann zusätzlich ein fiktiver Unternehmerlohn die Bemessungsgrundlage erweitern, wobei der fiktive Unternehmerlohn für Einzelunternehmer, Mitunternehmer und unentgeltlich tätige Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft möglich ist. Ein fiktiver Unternehmerlohn kann freilich nur dann angesetzt werden, wenn bisher für die Tätigkeit des Unternehmers kein Lohn bzw. Gehalt verrechnet wurde, weil diese Komponente ansonsten sowieso in der Bemessungsgrundlage enthalten wäre. Der fiktive Unternehmerlohn beträgt 45 € pro Tätigkeitsstunde i.Z.m. Forschung & Entwicklung und ist mit 77.400 € pro Person und Wirtschaftsjahr gedeckelt. Die geleisteten Stunden müssen mittels Zeitaufzeichnung und aussagekräftiger Beschreibung nachgewiesen werden – eine solch explizite Nachweispflicht war bisher kein Thema im Rahmen der Forschungsprämie. Der fiktive Unternehmerlohn kann erstmals für Anträge nach dem 30.6.2022 geltend gemacht werden und betrifft die Forschungsprämie für das Kalenderjahr 2022.

    Bei der Antragsfrist zur Geltendmachung der Forschungsprämie galt bisher, dass der Antrag auf Forschungsprämie (Formular E 108c) spätestens bis zum Eintritt der Rechtskraft des betreffenden ESt-, KöSt- bzw. Feststellungsbescheids gestellt werden kann. Hintergrund dieser Regelung ist mitunter, dass die Prüfung des Antrags zur Forschungsprämie mit der Prüfung der Steuererklärung verbunden werden kann. In der Praxis stellt sich dabei jedoch oftmals das Problem, dass die Forschungsprämienanträge aufgrund der Quotenregelung früher als die Steuererklärung eingereicht werden. Durch das AbgÄG 2022 wird die Antragsfrist für die Forschungsprämie von der Steuerveranlagung (Rechtskraft der Bescheide) entkoppelt. Die Antragsfrist für die Forschungsprämie beginnt nach Ende des relevanten Wirtschaftsjahres und ist vier Jahre lang möglich – dies gilt bereits für die Forschungsprämie 2022 (Anträge nach dem 30.6.2022). Für Regelwirtschaftsjahre endet die Frist mit Ablauf des vierten Kalenderjahres; bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr mit Ablauf von vier Jahren, bemessen vom jeweiligen Bilanzstichtag. Übrigens können die Anträge auf Geltendmachung der Forschungsprämie künftig ausschließlich via FinanzOnline gestellt werden.

    Die dritte maßgebliche Änderung im Bereich der Forschungsprämie beruht auf der Problematik, dass Forschungsprämienanträge typischerweise mehrere Forschungsprojekte oder -schwerpunkte umfassen und es bei der Auszahlung der Prämie zu Verzögerungen kommen kann, wenn dem Antrag nicht sofort vollinhaltlich entsprochen wird. Nunmehr wurde die Möglichkeit eines Teilabspruchs und damit einer Teilauszahlung in Bezug auf den unstrittigen Teil des Antrags geschaffen. Eine Teilauszahlung erfolgt auf Antrag des Steuerpflichtigen und ist im Ermessen der Abgabenbehörde. Unstrittige Teile sind abgrenzbare Sachverhalte wie etwa Forschungsprojekte und/oder Forschungsschwerpunkte, nicht aber einzelne Rechtsfragen oder Sachverhaltsteile.

    Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen

    Aus der Einspeisung von elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen in das öffentliche Netz resultieren steuerpflichtige Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Nunmehr wurde eine Steuerbefreiung für kleinere Photovoltaikanlagen ab der Veranlagung 2022 geschaffen (da nur private Anlagen und die Eigenversorgung begünstig werden, nicht aber gewerbliche Zwecke, ist die Befreiung auf Anlagen mit einer Engpassleistung von 25 Kilowatt Peak (kWp) beschränkt), sodass Einkünfte aus der Einspeisung von höchstens 12.500 kWh Strom aus Photovoltaikanlagen steuerfrei sind. Wird diese Schwelle überschritten, so gilt die Befreiung anteilig i.S. eines Freibetrags.

    Öffi-Ticket und Pendlerpauschale

    Selbständige können nunmehr 50 % der Ausgaben für Jahres(netz)karten und andere Netzkarten wie z.B. Wochen- und Monatskarten pauschal als Betriebsausgabe ansetzen, sofern die (nicht übertragbaren) Netzkarten sowohl für betrieblich veranlasste als auch für private Fahrten genutzt werden. Für Arbeitnehmer kommt es zur Klarstellung, dass weder die Zurverfügungstellung einer Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für ein Massenbeförderungsmittel noch die Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber zu einem steuerbaren Bezug aus nichtselbständiger Arbeit führt.

    Bzgl. Pendlerpauschale wird klargestellt, dass grundsätzlich das Pendlerpauschale für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte maßgeblich ist, sofern der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unentgeltlich ein Ticket zur Verfügung stellt bzw. einen Kostenanteil übernimmt. Die Zuzahlung des Arbeitgebers bzw. der vom Arbeitgeber zugewendete Wert des Tickets muss dabei abgezogen werden.

    Mitarbeitergewinnbeteiligung

    Klargestellt wird, dass einzelne Arbeitnehmer im Kalenderjahr nicht mehr als 3.000 € an steuerfreier Mitarbeitergewinnbeteiligung erhalten können, insbesondere wenn sie bei mehreren Arbeitgebern angestellt sind. Ein allenfalls übersteigender Betrag muss nachversteuert werden.

    Umsatzsteuerzinsen

    Entsprechend EuGH-Judikatur ist die Verzinsung von Umsatzsteuerforderungen i.S.d. steuerlichen Neutralität geboten. Das AbgÄG 2022 schafft nun eine ausschließlich für die Umsatzsteuer geltende Verzinsungsregelung (§ 205c BAO), wobei der (Umsatzsteuer)Zinssatz 2 % über dem Basiszinssatz liegt. Bei Gutschriften aus UVAs beginnt der Verzinsungszeitraum mit dem 91. Tag nach Einlangen der Voranmeldung und endet mit dem Verbuchen der Gutschrift am Abgabenkonto. Wird die Gutschrift hingegen erst in der Umsatzsteuerjahreserklärung geltend gemacht, beginnt die Verzinsung erst mit dem 91. Tag nach Einlangen der Jahreserklärung. Voraussetzung für die Verzinsung ist, dass eine Gutschrift in der jeweiligen Voranmeldung oder Jahreserklärung überhaupt geltend gemacht wurde. In vergleichbarer Weise sind auch Abgabennachforderungen an Umsatzsteuer zu verzinsen. Umsatzsteuerzinsen i.H.v. weniger als 50 € sind nicht festzusetzen. Umsatzsteuerzinsen auf Gutschriften werden grundsätzlich auch dann gewährt, wenn sich die Verbuchung der UVA aufgrund von Prüfungsmaßnahmen der Behörden verzögert.

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    Reparaturbonus hilft dem reparierenden Mittelstand

    Wenn Privatpersonen durch den Reparaturbonus für Elektro- und Elektronikgeräte Geld sparen können, dann ist das natürlich auch eine gute Geschäftschance für alle Klein- und Mittelbetriebe, die Reparaturen dieser Art anbieten. Und ein Beitrag für die Nachhaltigkeit und gegen das nicht nachhaltige Geräte wegwerfen. Danke für diese aktuelle Info von Reinhard Stulik von STULIK-STEUERBERATUNG  

    August 2022

    Mit dem Reparaturbonus Geld sparen

    Eine gute Geschäftschance für alle Betriebe, die Reparaturen von Elektro- und Elektronikgeräte anbieten. 
    Angesichts begrenzter Ressourcen und aktuell auch vor dem Hintergrund gestörter Lieferketten und hoher Inflation erfreut sich der Ende April gestartete Reparaturbonus großer Beliebtheit. Im Rahmen seiner Umweltfördermaßnahmen unterstützt der Bund die Reparatur von elektrischen und elektronisch betriebenen Geräten, die üblicherweise in Privathaushalten verwendet werden. Der Reparaturbonus steht Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich zu und beträgt bis zu 50 % der Reparaturkosten (maximal jedoch 200 €) für Elektro- und Elektronikgeräte. Die Reparaturkosten umfassen dabei auch die in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer (es wird also der Bruttobetrag als Basis für die 50-prozentige Förderhöhe herangezogen). Auch Kostenvoranschläge für die Reparatur werden mit maximal 30 € gefördert. Wird danach auch die Reparatur durchgeführt, wird diese mit maximal 170 € gefördert, sodass die Förderung für Kostenvoranschlag und Reparatur insgesamt mit 200 € gedeckelt ist. Die Förderung wird direkt bei Bezahlung der Rechnung unter Vorlage eines Bons für eine Reparatur und/oder für einen Kostenvoranschlag abgezogen.

    Das wird also alles gefördert:

    Klassische Anwendungsfälle sind Reparaturen folgender Geräte: Kaffeemaschine, Wasserkocher, Waschmaschine, Leuchte, Haarföhn, Fernsehgerät, Smartphone, Notebook, E-Bike, Bohrmaschine oder Hochdruckreiniger. Auch Reparaturen nicht elektronischer Bauteile von Elektro- und Elektronikgeräten fallen unter den Reparaturbonus. Ein dazu angeführtes Beispiel ist die Reparatur eines defekten Rads eines Staubsaugers. Einen guten Überblick über die geförderten Anwendungsfälle gibt auch die im Internet unter www.reparaturbonus.at/fileadmin/user_upload/media/reparaturbonus_geraeteliste.pdf abrufbare Geräteliste.

    Die Liste der nicht förderfähigen Geräte ist verhältnismäßig kurz und hat wohl das Auto (PKW) als wichtigsten Ausschluss. Weiters von der Förderung ausgenommen sind Geräte, die zum Betrieb nicht erneuerbarer Energiequellen benötigt werden (z.B. Gasherd, Benzinrasenmäher), Leuchtmittel oder – nicht ganz unverständlich – auch Waffen. Eine Einschränkung besteht auch dahingehend, wenn das betroffene Gerät versichert ist und daher auch unter Wahrung von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen kostenfrei repariert werden kann. Auch hier kann der Bonus nicht geltend gemacht werden. Generell ausgeschlossen von der Förderung ist der Neukauf eines Geräts oder der Austausch gegen ein neues bzw. ein anderes generalüberholtes Gerät.

    Der Reparaturbon kann online unter www.reparaturbonus.at beantragt werden. Dazu sind nur einige wenige Daten (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail, Telefonnummer) erforderlich. Der Bon kann dann binnen drei Wochen digital oder ausgedruckt bei einem Partnerbetrieb eingelöst werden. Sie sollten daher vor Beauftragung der Reparatur auf der Homepage des Reparaturbonus nachschauen, ob der von Ihnen ausgesuchte Handwerker ein Partnerbetrieb ist. Bons können nach erfolgter Einlösung oder bei Nichteinlösen des Bons nach drei Wochen auch mehrmals (d.h. für verschiedene Gerätereparaturen) beantragt werden, so lange Budgetmittel verfügbar sind. Für den Förderzeitraum bis 31. Dezember 2023 stehen insgesamt Fördermittel von 60 Mio. € zur Verfügung.

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  • 25-jahre-lusak-consulting

    25 Jahre Lusak Consulting

    Liebe Mittelstands-Community, erlaubt bitte zu diesem besonderen Anlass einen Beitrag in eigener Sache des Gründers und Blogbetreibers von Lobby der Mitte:

    Fast hätte ich es übersehen. Unglaublich wie die Zeit vergeht. Vor 25 Jahren habe ich mich selbständig gemacht und die Arbeit für meine ersten Kunden aufgenommen. Damals hatte ich sehr viel Zuversicht aber auch Angst, dass es nicht klappen wird. Es hat aber.

    25 Jahre Lusak Consulting

    Das war eine immer sehr engagierte, manchmal auch ungenierte, freche Arbeit und grenzenlose Show.

    Das war ein permanentes Beraten, Konzipieren, Coachen, das ohne die vielen weiblichen wie männlichen Helfer, Kunden, Partner und Freunde nicht möglich gewesen wäre.

    Ich danke daher meiner Frau Eva, ich danke allen, die mir Aufträge vermittelt oder erteilt haben, allen Menschen, die mir vertraut und zusammengearbeitet haben, allen, die mich indirekt unterstützt und zugelassen haben. Ich danke für die beruflich absolut schönsten Jahre meines Lebens.

    Und ich freue mich mit allen Unternehmen und Organisationen, wenn sie sich im Rahmen unseres Zusammenwirkens in eine Richtung weiterentwickelt haben, die sie angestrebt hatten. Das Gleiche hoffe ich für die Teilnehmenden an meinen Vorträgen, Seminaren, Workshops und Events.

    Wer also nicht nur im LdM-Blog, sondern auch noch im Lusak Consulting-Blog weiter schmökern möchte, bitte sehr: https://www.lusak.at/lusaxblog/

    Danke nochmals. Alles Gute wünscht

    Wolfgang Lusak

     

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    Schon bald 18 FairSleep-Hotels

    Wir freuen uns mit dem so innovativen und engagierten Mittelständler, dem Chef der AVIA-Gmünd und Gründer der FairSleep-Low-Budget-Hotel/Motel-Kooperation Andreas Weber. Herzlichen Glückwunsch zum weiteren Zuwachs seiner Gruppe! Hier seine aktuelle Presseaussendung:

    Schon bald 18 FairSleep-Hotels in Österreich & Deutschland

    Nach dem 2020 eröffneten und in der Zwischenzeit gut etablierten Lakeside77 in Podersdorf folgen jetzt zwei Projekte im Waldviertel. Somit wächst die Gruppe auf 16 Häuser in Österreich und 2 in Deutschland.

    In Waidhofen an der Thaya realisiert die BAWU HotelbetriebsgmbH ein modernes FairSleep-Motel in bewährter Holzriegelbauweise. Anfang Juli war der Spatenstich für den Beherbergungsbetrieb mit 28 Zimmern, davon 23 Doppel-, ein barrierefreies, drei Vierbett- und ein Familienzimmer. Das von den Horner 4juu Architekten geplante Gebäude wird bereits im Februar 2023 eröffnet. Der Name „BAWU HotelbetriebsgmbH“ leitet sich von den Familiennamen der Geschäftsführer Martin Bauer aus Pfaffenschlag und seinem Tiroler Geschäftspartner Josef Wurzenrainer ab und ist ein Familienprojekt.

    Dank der bewährten Holzbauweise von Elk und dem Einsatz von vorgefertigten Badezimmerzellen ist es möglich, das gesamte Hotel in kurzer Bauzeit fertig zu stellen. Modernste Haustechnik, Heizung und Kühlung mittels Wärmepumpe, Fußbodenheizung und Photovoltaik-Anlage sorgen dafür, dass das Motel nahezu energieautark betrieben werden kann. Das Motto lautet: CO2-frei nächtigen und mit dem Rad ebenfalls emissionsfrei die Region erkunden. Direkt am Grundstücksende beginnt der Thayatal-Radweg. Das Motel bietet somit die ideale Aufenthaltsmöglichkeit für Rad- und Motorrad-Touristen sowie Naturliebhaber, aber auch Geschäftsreisende sind herzlich willkommen. Für Radfahrende gibt es eine eigene Werkstatt, einen Radwaschplatz sowie Ladestationen für E-Bikes.

    Nach den Standorten Gmünd und Bisamberg ist anfangs 2023 der Baubeginn für das dritte AVIA Motel (auch Partner der FairSleep-Gruppe), diesmal in Zwettl mit 23 Zimmern. Rezeption und Frühstück übernimmt dabei auch wie bei den beiden bestehenden AVIA Standorten die vorhandene Tankstelleninfrastruktur.

    Die FairSleep-Gruppe bietet dazu Unterstützung bei Businessplanrechnung, Betriebskonzept, Finanzierungstipps, Hilfe beim Marketingkonzept und ein komplettes Synergie-Angebot mit Einkaufsgemeinschaft, Dach-Marketing, Werbung, PR etc.

    Gerade für Quereinsteiger bietet diese Kooperation zahlreiche Vorteile. Auch für eine finanzierende Bank gibt die Einbindung in die FairSleep Kooperation eine Sicherheit.

    Die Vorteile der FairSleep-Koop-Mitglieder:

    • Schlüsselfertiges Motel, komplett aus einer Hand
    • Flexibel & standortgerecht errichtet
    • Transparente Planung, klare Leistungen
    • Geringe Investitions- und Betriebskosten
    • Professionelle Beratung bezüglich Standort, Grundstück, Gestaltung, Bau, Finanzierung
    • Durchdachte zweckmäßige Einrichtung
    • Kurze Bauzeit und fixe Termine
    • Beste Chancen auf hohe Gäste-Frequenz und solides Einkommen
    • Starke Koop-Gruppe durch Austausch, Gemeinschafts-Marketing & Markenkompetenz, gemeinsamer Einkauf/Kostensparen, usw.


    Zur FAIR SLEEP Kooperation:

    • Gründung 2011
    • 2023: 18 Mitgliedsbetriebe mit 550 Zimmern, 1.200 Betten in Ö und BRD
    • Markeneigentümer und Lizenzgeber: A. Weber GmbH, Schrenk GmbH, Gerald Wurz e.U.

    Fragen jederzeit gerne per Mail und telefonisch an

    ANDREAS WEBER
    FairSleep-Gründer & Kooperationsleiter

    FairSleep Hotels & Motels
    A. Weber GmbH
    Prof. Krejci Graf Str. 2   A-3950 Gmünd
    Tel +43 664 1313111
    info@fairsleep-hotels.com
    www.fairsleep-hotels.com  www.fairsleep-motels.com

    ACHTUNG: Im Lobby der Mitte-Umfeld gibt es noch weitere starke Kooperationen: HIER DER LINK zum Artikel über starke Firmen-Koops am Beispiel SSGM-Smart Street Koop

    So wachsen starke Firmen-Kooperationen

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    Hier geht es zum STRATEGIE-TEAM von Andreas Schneemann mit seinem ACT4.ENERGY-Innovationslabor für Erneuerbare Energie mit Siemens, Kapsch, Renault, Fronius, Vaillant und vielen mehr

    LINK: https://www.act4.energy/de/strategieteam/

    … und hier zu seinem tollen Solar.One-Kompetenzzentrum für digitale Erneuerbare Energie-Systeme:

    Energie-Leuchtturmprojekt SOLAR.ONE eröffnet